Wenn da irgend jemand plötzlich das Bedürfnis verspürt, (mir ansonsten verhaßte) körperliche gegen so einen selbstzufriedenen Sklavenhalter- Diener Gewalt anzuwenden - ich glaube, ich könnte das nicht verurteilen.
http://www.nickles.de/user/images/111275//hartz-iv.jpg
(Chemnitzer Morgenpost 09.09.2008)
Jürgen
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Das GG ist kein einklagbares Recht, sondern lediglich ein "Leitfaden" für den Gesetzgeber, welche Kriterien die Gesetze erfüllen müssen.