Hallo, ich bin "reingefallen".als wir uns im kleinen Kreis einmal fragten, woher der Name meiner Frau kommt, stieß ich bei Google auf >Genealogie<. Klickte ein paar mal herum und bekam nach einigen Wochen eine Rechnung über € 60.- Da ich keine Leistung erhalten hatte bezahlte ich nicht. Eine Zeit später kam eine Mahnung, erhöht um € 5.- Mahngebühr. Ich habe das mittels Einschreiben und Begründungen ( von der VBZ ) abgelehnt. Einschreiben wurde bestätigt. Wieder einige Zeit später bekam ich Post von einem Rechtsanwaltsbüro, Katja Günther, München, in dem mir ein Gerichts-Verfahren angedroht wurde und ein offener Betrag von € 104.- ausgewiesen wurde. Es wurde sogar die IP-Nr. angegeben, mit der ich den Erstkontakt zur >Genealogie< herstellte. Ich habe darauf nur mit dem Verweis auf mein Einschreiben geantwortet. Seither keine weitere Post ( 04.09.2008. ) Heute lese ich in der Computerbild ( 21/2008, S.6 : "Immer dreister" ), daß die RA Katja Günther schon einiges andere am Stecken hat. Dies zur Info und "Abschreckung". Was kann ich in dieser Sache noch tun?
Gruß aus dem Taunus
H.-J. Möller
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Hallo Kellermailer.
Is ja "lustig". Der selbe Sch... is mir auch passiert.
Hatte grade einen Tag Internet und wollte natürlich gleich mal wieder bissl Ahnenforschung betreiben. mit Google fand ich die seite Nahmen.de. Lasst bloss die Finger von dieser Seite.
So. Gab da meinen Namen ein und wollte suchen. Da kam die Meldung wenn ich näheres über diesen Namen erfahren will muss ich mich registrieren. Naja tat Ich dann auch da ja die Registrierung kostenlos war und in der X-Seitenlangen AGB fand ich so auch nichts(Wer liest da schon jedes Wort). Also E-mail abrufen, Passwort eingeben...nichts! Hm... vielleicht funktioniert das e-mail noch nicht richtig, dachte ich und registrierte mich nach einer stunde oder so nochmals mit dem gleichen ergebnis.
Nach einem Monat und einem Tag kamen per Mail Zwei Mahnungen (Ich Oberdoffi hatte mich ja 2mal registriert).Ich habe daraufhin sofort den Konsumentenschutz informiert der mir zu folgendem geraten hat :
Erstmal ein Kündigungs-schreiben per EINSCHREIBEN und nicht per E-mail.
und dann is das erstmal erledigt. da kann so eine Mahn-Anwältin oder Anwalt schreiben bis die Fingern schwarz werden. Erst wenn Ich vom zuständigen Gericht ein Schreiben bekommen würde, was laut Konsumentenschutz ziemlich unwahrscheinlich ist, dann soll ich mich wieder bei ihnen melden damit sie mir helfen können.
Hatte dann noch 2 Mahnungen bekommen und anschliesend noch 2 Schreiben von einem Münchner Anwalt. Seit längerem tut sich eig. nichts mehr.
CU
Chris