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News: Wichtige Infos für Betroffene

Erste Hilfe bei Abzocke im Internet

Max Payne / 5 Antworten / Flachansicht Nickles

Die Verbraucherzentrale NRW hat nützliche Informationen zu Abzockseiten im Netz zusammengestellt. Genannt werden die Methoden der Abzocker sowie Tipps, wie man sich dagegen zur Wehr setzen kann.

Die Seite ist es wert in die Bookmarks aufgenommen und zukünftigen Opfern verlinkt zu werden.

Hier der Link: Abzocke im Internet

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Sehr gut! Olaf19
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Und wenn dann ein Mahnbescheid vom Gericht kommt:
Über welche Summe??
Den ursprünglichen Betrag oder den zuletzt geforderten???

Über die Summe die der Antragsteller eingetragen hat. Das wird i.d.R. die Summe incl. aller geforderten Inkassgebühren sein...

Für den Fall dass man doch falsch liegt
Wenn Du eine offensichtsich berechtigte Forderung nicht begleichst bist Du definitiv selbst schuld.

Und wenn ich daraufhin doch zahlen will, wird dann nochwas für den gerichtl. Mahnbescheid fällig?
Die Gebühren für den Mahnbescheid muß der Antragsteller erstmal vorstrecken, wahrscheinlich werden die dann aber gleich in die Forderung eingerechnet...