Hallo,
guuuute Neuigkeiten!
In der waz stand heute ein Artikel, daß ein Student gegen die GEZ vor dem Verwaltungsgericht Münster gewonnen hat!!
huhu
Er braucht trotz Benutzung eines internfähigen PC, sprich "Bereitstellung eines radio-dingsda-fähigen
neuzeitlichen Geräts", KEINE GEZ-Gebühren bezahlen.
Leider haben die Trottel von der waz kein Aktenvermerk mit angegeben.
Beim google hab ich -noch- nix gefunden.
Weiß einer mehr???
http://www.derwesten.de/nachrichten/kultur/fernseh/2008/10/6/news-81673915/detail.html
PS
Hab doch was gerade gefunden.
Mit der noch nicht rechtskräftigen Entscheidung (Az.: 7 K 1473/07)
spiegel
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Manchmal findet man es nicht da andere es vllt woanders einordnen ;)
Nun ist es eh zu spät inzwischen haben wir das Thema bereits dreimal ;-)
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