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News: Staatsanwälte in aussichtsloser Lage

Kaum Chancen gegen Raubkopierer

Redaktion / 14 Antworten / Flachansicht Nickles

Seit Inkrafttreten des neuen Urheberrechts spielen die Richter verrückt. Einerseits soll die neue Gesetzgebung die Rechte der Medienindustrie stärken, aber gleichzeitig "Kleinkriminelle" vor übertriebenen Abmahnungen und Forderungen schützen.

Totale Verwirrung bringt die Definition, dass nur Delikte in gewerblichem Ausmaß verfolgt werden sollen.

Wann ein Tauschbörsen-Teilnehmer gewerblich handelt, ist eine Auslegungssache der Gerichte. Und hier geht es bei den Urteilen kreuz und quer (siehe beispielsweise Tauschbörsen-Nutzer pauschal kriminalisiert).

Jetzt hat sich der Düsseldorfer Generalstaatsanwalt Gregor Seinforth in der Wirtschaftswoche zur Sache geäußert. Aus seiner Sicht kriegt die Justiz das Problem mit den "Raubkopierern" nicht in den Griff. Es hapert daran, dass einer Person meist nicht nachgewiesen werden kann, dass sie der Täter ist. Typischer Fall: in einer Familie tauscht einer in Emule und Co und wird ermittelt - aber niemand in der Familie gibt zu, es gewesen zu sein.

Aufgrund der fast aussichtlosen Ermittlungschance in solchen Fällen, hält Seinforth es für sinnlos, Ermittlungen ausufern zu lassen und Computer Verdächtiger monatelang zu beschlagnahmen.

Die Messlatte für eine begründete Ermittlung setzt Seinforth - zum Ärger der Medienindustrie - sehr hoch an. Erst wenn ein Raubkopierer mehr als 3000 Titel im Internet verbreitet, ist aus seiner sich ein Ermittlungsverfahren gerechtfertigt.

Quelle: Wirtschaftswoche

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Sicher? Olaf19
3000 Titel Olaf19
Crazy Eye Olaf19 „3000 Titel“
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anders gefragt, wie weißt man ihn 3000 stück nach der muss dann ja 3000 mal von einen Honeypott ziehen und das vermutlich noch von der selben Firma. Und ich vermute die Quote der nicht erkannten vergehen ist deutlich höher da würde ich wohl von über 100.000 getauschten Werken ausgehen. Oder kann man noch den Share ordner der anderen Leute bei bestimmten tauschbörsen sehen, und reicht das?

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