Hallo Gemeinde,
hat zwar nix mit dem Forenthema EDV zu tun, doch in Zeiten von Reich-Ranickis Kampf gegen die allgemeine Verblödung wird's Zeit, ihm zur Seite zu springen.
Ich fahre als älterer Herr einen "Krankenfahrstuhl", der 2003 erstmalig zugelassen wurde. Damals wurden bei den Angaben zur Bereifung, die übrigens ganz normale Standardgrößen darstellen, nicht nur bestimmte Hersteller sondern sogar ganz bestimmte Typen angegeben (wobei schon mal eine Pelle davon nicht mehr auf dem Markt ist). Ich brauchte nun aber neue Reifen, da ich schon mit StVo-inkompatiblen Glatzen fuhr.
Ich also mal beim örtlichen TÜV vorgefühlt, ob es nicht möglich wäre, den Scheiß bei einem Großserienfahrzeug in EU-Homologation endlich mal aus- oder wenigstens betimmte andere, ECE-konforme Reifen einzutragen. Der diensthabende Raketeningenieur sah sich leider - auch wohl aufgrund von Verdauungsproblemen/Schlafstörungen/sexuellen Defiziten/einer inneren Stimme o.ä. - dazu fachlich nicht in der Lage."Ohne Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Reifenherstelletr läuftda nix!" Auch das geneigte Prüferauge wollte er nicht auf das Fahrzeug fallen lassen.
O.K. kennt man ja - also am nächsten Tag beim DEKRA-Heiner um diesbezügliche Audienz angesucht, da dieser zufällig in der örtlichen Werkstatt sein monatliches Unwesen trieb. Auch hier: "...Markenbindung ganz wichtig bei diesen Mühlen... Fahrverhalten sonst gaaanz kritisch...Unbedenklichkeitsbescheinigung oberwichtig...bei ansonsten montierten Reifenmatreial erlischt Betriebserlaubnis... blubber-dudel-sülz"
Na ja, Laune war erst mal im Keller doch dank des googleschen Orakels stieß ich auf die EU-Richtline 92/23/EWG, welche nichts anderes besagt, als dass die EU seit 1992 fordert, dass diese ganze Markenbindungsgewichse in Deutschland endlich hinfällig zu sein hat. Und - schnell, wie sie hier in D schon mal sind - ist das ganze schon seit -schwups- 2004(!?!!) umgesetzt. Danach sind -kurz zusmmengefasst- zumindest bei allen vierrädrigen Fahrzeugen alle Vorgaben durch Eintragungen, die über die Größenangaben zum Reifen hinausgehen, komplett hinfällig! Das betrifft nicht nur Angaben zu bestimmten Marken oder gar Typen, sondern auch Schoten, wie "Winterbereifung" oder bestimmte Tragklassen. Lediglich muß der Reifen noch eine E/ECE- Zulassung besitzen und die fahrzeugbedingten Anforderungen an V-Max und Achstraglast erfüllen. (Ich bin dann gleich los und hab erst mal für die EU eine Kerze in der Kirche angezündet)
Derart fundiert instruiert habe ich bei der Zulassungstelle angerufen, um auf Austragung anzusinnen, bevor ich mit zum Fahrzeugschein disharmonierend scheinender Bereifung Samstag abends einem übellaunigen Dorfbullen über den Weg krauche. Ich wurde auch gleich zu einem Zulassungsavatar überstellt, der aber offensichtlich leider einen Hänger im Sprachmodul hatte. Das Gespräch verlief ungefähr so:
"Hallo, ich möchte aus meinen Papieren die Farbrikats- und Typenbindung streichen lassen"
"Wir haben Anweisung, dass das nur der TÜV bescheinigen darf"
"Aber es gibt eine EU-Richtline, und zwar die 92/23/EWG, nach der das nicht mehr zulässig ist"
"Wir haben Anweisung, dass das nur der TÜV bescheinigen darf"
"Ich habe keine Lust mit solchen Pairen unterwegs zu sein. Ich möchte eine Änderung"
"Wir haben Anweisung, dass das nur der TÜV bescheinigen darf"
"Können Sie noch was anderes sagen?"
"Wir haben Anweisung, dass das nur der TÜV bescheinigen darf"
"Haben Sie überhaupt was in der Birne?"
"Wir haben Anweisung, dass das nur der TÜV bescheinigen darf"
Nun wollte ich's aber wissen. Beim TÜV in der nächst größeren Stadt angerufen und dem LI am Rohr mein Leid geklagt. Und was agt der? "Alles klar - stimmt was Sie sagen - das mit den Reifenangaben ist hinfällig - können sich alles in der Größe montieren, Hauptsache ECE-Zeichen auf den Dingern-Wo ist das Problem?"
"..."
Geil!
TÜV, DEKRA erzählen mir gequirlte Scheiße und meine Zulassungstelle besteht auch noch darauf.
Unglaublich!
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@pumbo,
köstlich, lange nicht mehr soo gelacht!
kuhfkg1