Ein freundliches "Grüß Gott" an alle Experten da draussen.
Aufgrund unserer Gesetzgebung stand einmal die Frage im Raum, ob deutsche Teiber langsamer sein müssen, damit dem Urheberrecht (?) Genüge getan ist.
Gilt das immer noch?
Oder ist es inzwischen gleichgültig, ob man mit einem amerikanischen oder deutschen Treiber einen neuen Scanner unter Vista betreibt?
Kaufe morgen ein Canon Gerät und bitte um schnelle Antwort, da ich heute erfuhr, dass ich ca. 1000 DIN a 4 Seiten schnellstmöglich einscannen muss. Jedoch reicht mein Geld nicht für eine automatische Medienzufuhr aus.
Würde bei entsprechender Antwort das Gerät somit gar nicht erst installieren, sondern nur mit dem Treiber unter Windows Vista Ultimate und Office 2007 einbinden.
Mit bestem Dank im Voraus an alle, die sich bemühen.
WinnyG
Drucker, Scanner, Kombis 11.476 Themen, 46.578 Beiträge
Hi!
Wenn ich ich nicht irre, war das kein Gesetz, sondern eine Abmachung mit den Rechteverwertern der Druckerzeugnisse (VG Wort?). Da gab's es eine Geschwindigkeitsgrenze für S/W-Kopien, ab der die Abgabe für Scanner zu zahlen war. Ich meine das wäre bereits vor einigen Jahren neu verhandelt worden (und damit heute nicht mehr relevant).
Hmm, mit Google gefunden: http://www.nickles.de/c/a3/488131.htm
Das ist eine Diskussion von 2001, da war das Thema noch aktuell.
Hier meine Googlesuche: http://www.google.de/search?hl=de&q=abgabe+scanner+geschwindigkeit+treiber&btnG=Google-Suche&meta=
Die Suche bei Nickles.de nach "vg wort scanner" bringt etliche andere Diskussionen hoch.
Ich hab' aber jetzt nichts konkretes gefunden. Wie gesagt: IMHO gilt das nicht mehr.
Bis dann
Andreas