was haltet ihr von folgendem Missgeschick:
eine Bekannte hat bei 02 ein Angebot bezüglich eines UMTS-Sticks angenommen. Vor etwa 12 Tagen sollte der Stick an ihre Wohnungsadresse zugestellt werden, was mißlang, weil sie berufstätig ist und erst abends ab 18Uhr zu Hause ist. Sie erteilete einem Nachbar Vollmacht, den Stick entgegenzunehmen, der Paketdienst (H.....) kam das 2. Mal zum Nachbarn und verweigerte die Zustellung mit dem Hinweis:
Aufgrund der vom Versender festgelegten Lieferbedingungen mit
Identservice ist die Zustellung der Sendung ausschließlich an die im Auftrag genannte Person gegen Vorlage des Ausweises
( deutscher Personalausweis oder internationaler Reisepass) vorzunehmen. Auch eine Selbstabholung an der Niederlassung ist ausschließlich durch den Originalempfänger möglich.
Eine Umleitung in einen unserer Paketshops oder einen Nachbar auch mit Vollmacht ist leider nicht möglich.
Der Kundenservice von O2 veranlasste, dass der Stick nun vom Paketdienst an ihren Arbeitsplatz zugestellt wurde, damit sie ihn persönlich entegennehmen könnte. Der Fahrer verweigerte jedoch erneut die Zustellung, da die Nummer ihres Personalausweises nicht mit der gespeicherten Nummer in seinem Gerät übereinstimmte. Ein Prüfung hat nun ergeben, dass die Personalausweisnummer im Scan-Gerät des Paketdienstes falsch eingegeben wurde und jedoch aus Sicherheitsgründen scheinbar nicht zu korrigieren ist... und somit ist lt. Kundenservice der Stick momentan nicht zustellbar!
Ist das jetzt ein übertriebener Sicherheitswahnsinn oder hat die Vorgehensweise des Paketdienstes seine Berechtigung?
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Ich bekenne, dass der Beitrag mir gefällt!
USB-sticks als gefährliche Schlagwaffen waren mir selbst noch nicht eingefallen!
*Neid*
In welcher staatlichen Liste landen Pumbo und ich jetzt?
Gruß
Frank