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News: Stasi 2.0 startet durch

Koalition segnet Schnüffel-Gesetz ab

Redaktion / 20 Antworten / Flachansicht Nickles

Über heimliche Online-Durchsuchungen und den Bundestrojaner wird schon lange geredet, die Große Koalition hat lange rumgestritten, wie die Sache genau durchgezogen wird. Jetzt hat man sich endlich auf ein Bundeskriminalamt-Gesetz geeinigt das klärt, wie heimliche Online-Durchsuchungen in der Praxis durchgezogen werden.

Wichtigste Komponente des Gesetzes: das BKA darf auch auf privaten Computern rumschnüffeln. Das soll so funktionieren: generell ist eine Durchsuchung erst nach Genehmigung durch einen Richter möglich. Der BKA-Präsident kann in dringenden Fällen allerdings auch ohne Richterbeschluss loslegen.

Gleichzeitig will das Gesetz auch den Datenschutz stärken. Wenn Daten "abgesaugt" wurden, dann soll ein Datenschutzbeauftragter des BKA diese sichten und sicherstellen, dass keine unzulässige Verletzung der Privatsphäre auftritt. Ist der Datenschutzbeauftragte zudem nicht sicher, ob erschnüffelte Daten auch wirklich verwertbar sind, dann muss er sie zwecks Nachprüfung einem Richter vorlegen.

Das BKA-Gesetz soll kommende Woche im Bundestag beschlossen werden. Dann fehlt nur noch die Zustimmung des Bundesrats, damit das Gesetz schnell in Kraft treten kann.

Grund zur Freude hat die SPD. Die konnte zwei Ergänzungen des Gesetzes erreichen. Zum einen soll in 5 Jahren wissenschaftlich überprüft werden, ob die Sache was gebracht hat. Zum anderen wird die Online-Durchsuchung bis 2020 befristet.

Michael Nickles meint: Das lange Rumdeabattieren hätte sich die Koalition schenken können. Es ist wie zu erwarten war, sowieso nur das übliche blöde Wischiwaschi rausgekommen. Einerseits soll ein Richter genehmigen müssen.

Hält der BKA-Präsident allerdings was für "dringend", dann kann er auch auf den Richter pfeifen. "Dringend" ist selbsterklärend ein beliebig dehnbarer Begriff.

Richtig lächerlich: ist der Datenschutz beauftragte zu blöd beurteilen zu können, ob Daten einen Wert für eine Fahndung haben, dann soll das ein Richter entscheiden. Geht’s noch blöder?

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@jüki dein.nachbar
dein.nachbar jueki „Wenn es die regierende Clique für erforderlich hält, wird sie Deinen Bruder,...“
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Ich verstehe natürlich, dass Deine Sicht der Dinge etwas anders liegt, wenn Du damals unter dem DDR-Regime und "Eurem großen Bruder" gelitten hast (was mir übrigens leid tut).

Die Situation heute ist aber in vielen (nicht allen) maßgeblichen Punkten nicht vergleichbar, "wir" sind nicht so weitgehend isoliert wie seinerzeit die DDR. Und bevor hier irgendjemand vereidigt und bewaffnet wird, müsste sowieso erstmal die Demokratie fallen...was sicher auf lange Zeit nicht zu befürchten ist.

Zudem müssten nicht nur die Deutschen überzeugt werden, sondern die ganze EU. Solche Alleingänge von Deutschland wären zum Glück nicht mehr durchsetzbar.


Um eins mal klarzustellen:
Wie wohl (fast) alle hier geht mir auch die neue Überwachungsgier gegen den Strich, ich vertrete in Diskussionen dieselben Standpunkte.
Aber ich bin kein Pessimist und halte die Augen offen.
Siehst Du/Ihr denn nicht, dass sich immer mehr Menschen dagegen auflehnen, dass die Empörung immer größer wird? Ignoriert Ihr hier völlig, dass die Überwachungsfans immer öfter gerichtlich verordnete Ohrfeigen kriegen?

Sieh Dir mal das Posting von büchner an. Er ist also einer von den 30.000 Klägern...unterschlägt hier aber die Erfolge, scheint ihn nicht zu interessieren.

Eigentlich müsste heute ein Freudenstag für ihn sein, aber nein....
Dass der Initiator dieser Klage (AK Vorrat) heute verlautbaren lässt:

"Nach den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom März und Oktober dieses Jahres sind wir zuversichtlich, dass die exzessive Totalspeicherung unserer Verbindungs-, Standort- und Internetdaten auch weiterhin schrittweise in sich zusammen fallen wird."

ist offensichtlich völlig egal.



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@buechner08 dein.nachbar