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News: Gericht erteilte einstweilige Verfügung

Lutz Heilmann legt Wikipedia.de lahm

Redaktion / 52 Antworten / Flachansicht Nickles

Die deutschsprachige Wikipedia ist über ihre URL www.wikipedia.de aktuell nicht mehr erreichbar. Grund dafür ist eine einstweilige Verfügung des Landgerichts Lübeck, die am 13. November erteilt wurde. Generell ist www.wikipedia.de eigentlich nur eine Weiteleitung auf die tatsächliche Wikiepedia-Adresse de.wikipedia.org, die von Wikimedia Deutschland e.V betrieben wird.

Die Weiterleitung wurde vom Gericht aufgrund eines Antrags des Bundestagsabgeordneten Lutz Heilmann (die Linke) verboten. Das Weiterleitungsverbot soll solange bestehen, bis gewisse Äußerungen über Lutz Heilmann entfernt werden.

Im Wikipedia-Eintrag über Lutz Heilmann finden sich diverse Behauptungen, die dem Politiker sicherlich nicht gefallen. Bereits in der Einleitung des Beitrags wird behauptet, dass Lutz Heilmann "der erste ehemalige hauptamtliche Mitarbeiter des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) der DDR, der in den Bundestag einzog" ist.

Anschließend beschreibt der Wikipedia-Beitrag Heilmanns Leben und Beruf, sein politisches Wirken und dessen Mitarbeit bei der Stasi. Bei letztgenanntem Abschnitt beruft sich der Wikipedia-Autor auf eine Enthüllung des Spiegels zu Heilmanns Stasi-Vergangenheit, die im Oktober 2005 veröffentlicht wurde.

Der Wikimedia Deutschland e.V. hat mitgeteilt, dann gegen den Beschluss Widerspruch eingelegt wird. Der Verein ist selbst nicht für die deutschen Beiträge in der Wikipedia verantwortlich.

Wikipedia.de war kürzlich gar nicht mehr erreichbar, jetzt geht es wieder: geliefert wird allerdings nur ein Texthinweis der den hier beschriebenen Sachverhalt erklärt. Konkret ist die deutschsprachige Wikipedia allerdings unverändert vorhanden. Abgeschaltet wurde lediglich die Umleitung über die URL Wikipedia.de.

Der Zugang ist weiterhin möglich, wenn man die Haupt-URL der deutschen Wikipedia direkt aufruft: de.wikipedia.org. Der Beitrag über Lutz Heilmann ist dort nach wie vor abrufbar.

Michael Nickles meint: Bislang sagte mir der Name "Lutz Heilmann" nichts. Seine Aktion gegen www.wikipedia.de war selbsterklärend nicht clever - denn jetzt sorgt er richtig für Schagzeilen. Aus meiner Sicht ist die einstweilige Verfügung gegen wikipedia.de dennoch richtig. Ohne wenn und aber stellt der Wikipedia-Beitrag über Heilmann "Rufmord" dar - egal ob die Behauptungen richtig oder falsch sind.

Problematisch bei Wikipedia ist, dass dort jeder anonym rumschreiben und alles Mögliche behaupten kann. Bei den einzelnen Wikipedia-Seiten wird NICHT ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich um Inhalte handelt, die keineswegs den Tatsachen entsprechen müssen.

Viele Wikipedia-Leser sind sich sicherlich nicht im Klaren, dass dortige Angaben falsch sein können. Das ist auch in meinem Fall so. Irgendjemand hat dort im Januar 2007 auch einen Eintrag über mich geschrieben. Darin werden quasi sämtliche Bücher aufgelistet, die ich jemals geschrieben habe (danke dem Autor für die praktische Übersicht).

Später hat ein Unbekannter den Beitrag bearbeitet und ergänzt, dass meine Bücher "über gängiges Allgemein- und Anfängerwissen und teils auch falsche populistische Computeransichten" nicht herauskommen. Kurz darauf hat ein anderer diese - für mich geschäftsschädigende - Behauptung wieder rausgestrichen.

Ich hab das selbst erst mitgekriegt, als ich die verschiedenen Varianten des Textes über mich mal angeguckt habe, die es bislang gab - man hat nicht jeden Tag Zeit zu gucken was in Wikipedia über einen selbst berichtet wird. Beim Studium der verschiedenen Versionen des Beitrags fiel mir auch auf, dass dort teils falsche Dinge drinnen standen: beispielsweise, dass ich 1968 in München geboren wurde. Später hat ein anderer Autor "München" weggestrichen.

In der aktuellen Version (siehe Wikipedia-Eintrag zu Michael Nickles) steht als Geburtsdatum weiterhin 1968 drinnen. Tatsache ist: ich wurde 1966 in Erlenbach am Main geboren. Wer mag, darf den Wikipedia-Eintrag korrigieren - ich mach da nicht rum.

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Borlander Anonym „ Sacht mal, was ist denn in diesem Affenstaat los hier??? Gehst eigentlich noch?...“
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Sorry, aber bevor Du hier so einen Aufstand machst solltest Du Dich vielleicht erstmal näher mit den rechtlichen Grundlagen beschäftigen:

Rufmord ist durch die Pressefreiheit definitiv nicht gedeckt. Das hat nichts mit Zensur zu tun, sondern dient dem Schutz des Individuums.

Das ganze wird natürlich geprüft von einem Gericht. Durch die einstweilige Verfügung werden die möglichen (falls es es sich tatsächlich um Rufmord handelt) Rechtsfolgen nur vorverlegt. Das ganze beugt hier also einer möglichen weiteren Schädigung des Klägers vor. Nach mehreren Wochung prüfung wäre es dafür nämlich zu spät...

Und selbst wenn, kann man den Beitrag editieren, aber nicht gleihc die DOMAIN abschalten!
Das das wenig aussichtslos wäre wurde oben bereits von anderen aufgeführt.

Das vor allem das Gericht das mitgemacht hat.
Ich versteh das nicht!
Normaler weise müsste das Gericht bei einem solchen Antrag sofort Anklage beim Verfassungsschutz/Verfassungsgericht einlegen.

Was hat der Verfassungsschutz damit zu tun?

Und wenn jemand denkt das Deine Bücher objektiv betrachtet nicht über ein bestimmtes Geisesniveau hinauskommen,
so mag das für denjenigen, der wahrscheinlich in dem Fall mehr Wissen hat als Du auch zutreffen.

Wie soll das ganze eine objektive Aussage sein, wenn es scheinbar nur subjektiv für einen einzelnen zutrifft? Das meinst Du doch hoffentlich nicht erst?

Man kann die Rechtslage nicht immer so auslegen wie es einem gerade am besten gefällt.

Das die Aktion nicht sehr klug war dürfte der Herr Heilmann inzwischen selbst gemerkt haben. Er hat sich damit selbst geschadet, unabhängig davon ob an der Sache was dran ist oder nicht.

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