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News: Innenminister mit kirrem Dreh

Stasi 2.0 will Demokratie abschaffen

Redaktion / 112 Antworten / Flachansicht Nickles

Eigentlich sollte das neue BKA-Gesetz bezüglich heimlicher Online-Durchsuchungen längst beschlossene Sache sein, am 6.11 wurde es von der Koalition abgesegnet (siehe Koalition segnet Schnüffel-Gesetz ab). Dabei wurde vor allem geregelt, wie das Verfahren zur jeweiligen Genehmigung einer Online-Durchsuchung abläuft.

Grundsätzlich ist eine Durchsuchung erst nach Genehmigung durch einen Richter möglich. Aber: der BKA-Präsident kann in dringenden Fällen allerdings auch ohne Richterbeschluss loslegen. Exakt diese beliebig auslegbare schwammige Formulierung "dringende Fälle", hat bei diversen Bundestags-Abgeordneten schließlich doch noch den Denkapparat aktiviert.

Das führte dazu, dass jetzt die nötige Stimmenmehrheit zur Durchsetzung des BKA-Gesetzes fehlt. Kurzum: die Mehrheit der Abgeordneten hat inzwischen gerafft, dass das geplante Gesetz Mist ist und zumindest eine Nachbesserung durchgeführt werden muss.

Den "Stasi 2.0 Chef" Wolfgang Schäuble scheint Stimmenmehrheit der Volksvertreter einen Dreck zu scheren. Er hat eine neue Masche ausgegraben, um das BKA-Gesetz in seiner geplanten Form - gegen den Willen der Mehrheit - durchzusetzen. Der Dreh ist simpel. Aktuell ist es so, dass Stimmenthaltungen als "nein" gewertet werden und das dazu führen kann, dass keine Mehrheit zur Verabschiedung eines neuen Gesetzes gefunden wird.

Drum strebt Schäuble jetzt eine Änderung des Grundgesetzes an. Stimmenthaltungen haben dann kein Gewicht mehr. Und im Fall des neuen BKA-Gesetzes wäre das dann mühelos erledigt.

Die Grünen-Fraktionschefin Renate Künast hat es auf den Punkt gebracht und Schäuble damit quasi zum Rücktritt aufgefordert: "Dieser Minister hat entweder die Demokratie nicht verstanden, oder er will sie abschaffen", sagte sie. "In beiden Fällen ist er als Innenminister untragbar."

Michael Nickles meint: Wenn ich hier das schreiben würde, was ich grad denke, dann würde ich gewiss verdammten Ärger kriegen. Der Begriff "Stasi 2.0" hat es inzwischen übrigens sogar in die Wikipedia geschafft (siehe hier)

Quelle: Financial Times

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...ne auch nicht. - GarfTermy
Betr.: Auswanderung buechner08
Träumer und Lügner libertè
Aua. Jürgen jueki
Xdata.. libertè
Tom West benjaminXVI „Halt doch mal still, Joschka läuft immer noch frei rum. Und Klar ist trotz...“
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Lustig, was Du da schreibst.

- nach § 38 StGB bedeutet lebenslänglich eine Haftdauer von mindestens 15 Jahren (Haftstrafen von bis zu 15 Jahren gelten als "zeitige" Haftstrafen)

- seit 1986 (erste lebenslange Verurteilung von Klar war 1985, letzte von 1992) ist nach § 54 StGB maximal eine lebenslange Verurteilung möglich, nicht eine mehrfache

- Bei Klar wurde die "besondere Schwere der Schuld" festgestellt, so dass die Mindestverbüßungsdauer über 15 Jahre hinaus gehen muss. I.d.R. erhöht sich die sonstige Dauer von 17-20 Jahren auf 23-25 Jahre.

- Bei Klar wurde wurde 1997! durch Gericht festgelegt, dass die Mindestverbüßungsdauer 26 Jahre beträgt

Da Klar 1982 inhaftiert wurde, als Mindestverbüßungsdauer 26 Jahre festgelegt wurde, addiert sich das Ganze auf eine Entlassung auf den November des Jahres 2008, soweit, nach Ansicht des Gerichts, keine Rückfallgefahr (und nicht etwa Reue) mehr besteht. Das wurde 2008 durch das OLG Stuttgart bestätigt und eine Entlassung für Januar 2009 anberaumt.

Was Du da "dank einer SPD-Ministerin" siehst, erschließt sich nicht wirklich schlüssig, da die jetzt anstehende Entlassung sich bereits seit 1997, also seit nur schlappen 11 Jahren, angedeutet hat.

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am Männerstammtisch.. libertè
ich wohne eben da. Botaniker