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News: Stasi 2.0 hat gewonnen

Ende des Gezerres um das BKA-Gesetz

Redaktion / 11 Antworten / Flachansicht Nickles

Das zermürbende Gezerre um das neue BKA-Gesetz für Online-Durchsuchungen hat sein Ende gefunden. Letzten Freitag war das Gesetzt noch gekippt, weil keine Stimmenmehrheit erreicht werden konnte - zu viele Abgeordnete enthielten sich ihrer Stimme und das wird (zumindest im Moment noch) als "nein" gewertet.

Bundesinnenminister Schäuble strebte gar an, diese Regulierung abzuschaffen. Also dafür zu sorgen, dass Enthaltungen künftig nicht mehr gezählt werden und es dann keine wirkliche Stimmenmehrheit mehr braucht um ein Gesetz durchzudrücken (siehe Stasi 2.0 will Demokratie abschaffen).

Kurzum: wenn das Grundgesetz nicht passt um was durchzusetzen, dann wird es halt auf die Schnelle passend gemacht. Zu dieser Stasi 2.0 Maßnahme ist es jetzt erst mal nicht gekommen. Am Wochenende mischte sich erstmals Bundeskanzlerin Angela Merkel in die Debatte um das BKA-Gesetz ein und machte eine klare Ansage: volle Rückendeckung für Schäuble, das BKA-Gesetz ist notwendig.

Dabei war sich Merkel auch nicht zu schade dafür, die Terroranschläge in Bombay als Argument für die Notwendigkeit des BKA-Gesetzes herhalten zu lassen. So oder so: jetzt ist die Sache durch. CDU und SPD haben sich geeinigt, bereits im Januar 2008 kann das BKA-Gesetz endgültig abgesegnet werden. Wie die Einigung zustande kommen würde, war bereits absehbar. Generell ging es nur um einen speziellen Punkt des BKA-Gesetzes, der wirklich für Zwist sorgte.

Und zwar die Regelung, dass eine Online-Durchsuchung in "dringenden eiligen Fällen" auch ohne zuvorige Genehmigung durch einen Richter möglich ist. Die Formulierung "dringend" war schlichtweg zu schwammig, weil generell jeder Vorfall als "dringend" einstufbar ist. Im Rahmen der Einigung zwischen den Parteien, wurde dieser Sonderfall nun gestrichen, es ist also immer eine vorangehende richterliche Genehmigung nötig.

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oldman44 Redaktion „Ende des Gezerres um das BKA-Gesetz“
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"Der nun gefundenen Regelung zufolge soll das Bundeskriminalamt allerdings doch nicht die Kompetenz erhalten, in dringenden Fällen eine Online-Durchsuchung auch ohne richterliche Anordnung vornehmen zu dürfen.

Festgelegt wurde außerdem, dass stets ein Richter die letzte Entscheidung darüber trifft, welche aus einer Online-Durchsuchung gewonnenen Daten verwendet werden dürfen und welche nicht.
Zudem wurde die Zuständigkeit des BKA noch einmal begrenzt. Weiter sieht der Kompromiss laut SPD-Mann Oppermann vor, dass das BKA nur dann tätig werde, wenn es um die Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus gehe."

Das ist aus der heutigen Spiegelmeldung.

Das ganze ist wesentlich besser, als der Herr mit dem lockeren Schräuble es wollte. Jetzt sollten nur alle besonderst genau darauf achten, das dieses auch eingehalten wird.

oldmasn44

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