Tauschbörsensysteme wie Emule und Bittorrent werden schon lange überwacht - weil eine Überwachung recht einfach ist. Ein "Jäger" muss nur selbst Dateien ins System einspielen und dann belauschen, wer sie abholt - das liefert die IP-Adresse eines Downloaders und damit ist er greifbar.
Seit 2008 werden zunehmend auch Porno-Downloads überwacht und die - unter Umsatzschwund leidende - Sexindustrie, hat die Jagd in Tauschbörsen längst als lukrative Einnahmequelle erkannt (siehe beispielsweise Muschi Movie mahnt Österreicher ab). Als relativ "sicher" galt bislang das Usenset, das Ur-Internet-Diskussionsforum, das längst zur Tauschbörse für binäre Dateien verkommen ist.
Usenet-Provider werben seit Jahren mit totaler Anonymität und "sicheren Downloads". Damit ist es seit Einführung des Gesetzes für die Vorratsdatenspeicherung seit 1.1.2009 endgültig aus. Deutsche Usenet-Provider sind dazu verpflichtet, die Nutzungsdaten ihrer Kunden zu speichern. Und zwar ziemlich ausgiebig: IP, Name, Adresse, Zeitpunkt des Logins und Logouts zum Newsserver des Anbieters.
Damit ist es nur noch eine Frage der Zeit, bis bei den deutschen Usenet-Anbietern die große Abmahnwelle beginnt. Aktuell scheint es allerdings noch so zu sein, dass die Usenet-Anbieter zwar die Zugangsdaten speichern müssen, jedoch nicht, welche Dateien ein Kunde exakt runtergeladen hat. Die exakte Ermittlung eines Downloads ist aktuell vermutlich also nur möglich, wenn Kundendaten mit Protokoll-Dateien eines Usenet-Servers abgeglichen werden. Wichtig in diesem Zusammenhang: am schlimmsten betroffen sind alle Usenet-Anbieter, deren Server in Deutschland betrieben werden.
In einer Grauzone rangieren noch Anbieter, die zwar in Deutschland Usenet-Abos verkaufen, allerdings nur Weiterverkäufer von Usenet-Betreibern aus dem Ausland sind, also ausländische Server nutzen. Konkret: es ist jetzt riskant geworden, einen in Deutschland befindlichen Newsserver zu nutzen.
In den Niederlanden sieht die Sache noch etwas entspannter aus. Auch dort gibt es die Vorratsdatenspeicherung für Internet-Provider, Usenet-Anbieter müssen sie anscheinend aktuell allerdings noch nicht beachten. Solche Sachlagen können natürlich jederzeit umkippen.
Entwarnung gilt aktuell noch für alle Usenet-Teilnehmer, die einen Anbieter in den USA nutzen. Dort gibt es noch keine Vorratspeicherung bei den Usenet-Providern. Allerdings liegt es in deren eigenem Ermessen, ob sie Zugangsdaten und Dateiabrufdaten ihrer Kunden protokollieren. Kurzum: bedenkenloses Saugen im Usenet ist kritisch!