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News: Briten dürfen nicht mehr in Vergangenheit surfen

Internetanbieter stoppen Zeitmaschine

Redaktion / 4 Antworten / Flachansicht Nickles

Die "Wayback Machine" (www.archive.org) speichert seit 1996 alle Internet-Seiten. Inzwischen ist ein Vergangenheits-Surfen in Milliarden Webseiten möglich. So kann man beispielsweise heute noch erleben, wie beispielsweise Nickles.de vor 10 Jahren ausgesehen hat (siehe hier).

Die Möglichkeit in der Vergangenheit zu Surfen ist eine praktische, allerdings auch in vielen Punkten umstrittene Sache. Die Betreiber der "Wayback Machine" fragen Webseiten-Besitzer beispielsweise nicht ob die eine "ewige Speicherung" ihrer Seiten wünschen oder nicht - sie tun es einfach. Die Verewigung des Internet findet bei www.archive.org quasi vollautomatisch statt. Dadurch entsteht das Problem, dass auch Seiten verewigt sind, die aufgrund illegaler Inhalte längst verboten sind, dichtgemacht wurden.

Die britische IWF (Internet Watch Foundation) hat letzteres Problem jetzt radikal gelöst. Die Wayback Machine wird von britischen Internet-Anbietern ab sofort komplett gesperrt. Angeblicher Grund sind laut The Register Beschwerden, dass sich in der Wayback Machine auch Seiten mit kinderpornografischen Inhalten finden lassen.

Die IWF hat zuletzt im Dezember 2008 für Schlagzeilen gesorgt (siehe Britische Wikipedia wegen Scorpions zensiert), als sie in der britischen Wikipedia einen Beitrag über eine Platte der deutschen Rockband Scorpions zensierte. Im Beitrag wurde ein Plattencover aus den 70er Jahren gezeigt, das ein offensichtlich minderjähriges Mädchen nackt zeigte (in recht "kritischer" Pose).

Kritisiert wurde die IWF, weil sie die Seite einfach "ausradierte" und keinerlei Meldung erfolgte, dass die Seite nicht kaputt sondern zensiert ist. Die Wikipedia-Zensur wurde schließlich aufgehoben, weil sie sinnlos war. Durch die Berichte über die Vorgehensweise der IWF erlangte das längst vergessene Scorpions-Cover ungeahnte neue Popularität und war auch im Internet jenseits der Wikipedia leicht zu finden.

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Streisand-Effekt Olaf19
Olaf19 buechner08 „Hallo, So ist es! Fragt sich, ob die Vertreter der Staatsmacht anfangen wollen,...“
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Gesetze können nicht sehr weitgehend rückwirkend gelten

Nicht nur "nicht sehr", sondern gar nicht! Wenn jemand heute Abend an einem See ein Schild aufstellt "Baden verboten - 50 € Strafe", dann kann man auch nicht alle abkassieren, die heute Nachmittag noch gebadet haben.

AFAIR nennt man dieses rechtsstaatliche Prinzip auch "Ex-post-facto-Verbot".

Schwierig wird es nur, wenn ein Webarchiv alte Seiten veröffentlicht mit Inhalten, die heute verboten sind. Eigentlich müsste man das Webarchiv dafür belangen können - die wiederum werden sagen, wieso, wir haben doch nur zusammengetragen, was andere über die Jahre veröffentlicht haben - wir lehnen jede Verantwortung ab.

Nickles könnte sagen, ja, wir haben das Anfang September 2003 ins Netz gestellt, das Urheberrecht wurde aber erst Mitte September 2003 verschärft - und diese Konstellation wäre eine schöne Spielwiese für Ermittler: Ob die angeprangerten Seiten tatsächlich ab Stichtag alle entfernt waren oder nicht.

Wie gesagt - ich kann es mir nicht anders vorstellen, als dass solche Ermittlungen sang- und klanglos im Sande verlaufen. Aber dass überhaupt ermittelt wird, kann für den Betreiber einer Website sehr unangenehm sein.

CU
Olaf
"Das sind Leute, die von Tuten und Ahnung keine Blasen haben" (ein Reporter auf die Frage nach der politischen Bildung des typischen Anhangs von Donald Trump)
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