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Ebay: Werde der Lüge bezichtigt, muss ich das akzeptieren??

msconfig / 19 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo
Fand kein passendes Brett für mein Anliegen, daher erstmal auf Contra Nepp.

Also, wie schon in der Überschrift geschrieben, werde ich in einem Ebay-Ergänzungskommentar einer Lüge bezichtigt, das ich, zumal unwahr, so nicht stehen lassen möchte.

Der Käufer schickte mir einen Tag nach der Auktion eine Mail, in der er mir mitteilte, dass er gerade im Krankenhaus läge und erst in ca. 7 Tagen das Geld überweisen könne.
Ich habe ihm dann zurückgeschrieben, dass ich mich damit nicht einverstanden erkläre und dass der Artikel für ihn nicht mehr zur Verfügung steht.


Habe dann von der Möglichkeit "Angebot an unterlegene Bieter", Gebrauch gemacht.
Dass das in diesem Fall eigentlich gar nicht anwendbar war, habe ich erst später gelesen.
Auktion ist jetzt also mit neuem Käufer abgewickelt.

Einen Tag später dann noch einige Mails vom Erstkäufer, dass ich ihm mein Paypalkonto nennen soll, damit er mir das Geld sofort via Paypal überweisen kann.

Habe dann meinerseits nochmal auf meine erste Mail hingewiesen und geschrieben, dass er bitte kein Geld überweisen soll, weil wie gesagt, der Artikel nicht mehr zur Verfügung steht.


Frage: Stellt die Formulierung 'Lüge' eine Beleidigung/Verunglimpfung/Rufschädigung oder was auch immer, in juristischem Sinn dar und kann ich somit von Google mit Nachdruck verlangen, bzw. beantragen, dass der Kommentar entweder umformuliert oder sogar ganz gelöscht wird?


[URL=http://imageshack.us][IMG]http://img231.imageshack.us/img231/6503/bewertungskommentaras8.jpg[/IMG][/URL]
[URL=http://g.imageshack.us/img231/bewertungskommentaras8

Gruss, msconfig

buechner08 msconfig „Ebay: Werde der Lüge bezichtigt, muss ich das akzeptieren??“
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Hallo,

Habe etwa 750 Auktionen hinter mir, davon ca. 40% Verkäufe, und immer noch 100% positiv! Das einmal vorweg!!

Zur Sache: Ich habe auch schon merkwürdiges Gebaren auf Käufer- wie Verkäuferseite gesehen. Habe aber immer Ruhe bewahrt! Das hättest Du auch tun sollen. Es ist doch angenehm, dass Dir der Käufer überhaupt über sein Problem schreibt! Als nächsten Schritt hättest Du erst eBay einschalten sollen: "Unstimmigkeit melden" oder so. Oder man kann nach etwa 8 Werktagen eine freundliche mail schicken und nach dem fehlenden Geldeingang fragen.

Es fallen mir da also mehrere ruhige Schritte ein. Deine vorschnelle Aktion, an den nächsten Bieter zu verkaufen, war übel und kann Dir noch Ärger bereiten.

Der Käufer hat sich wirklich normal verhalten. Oder hat er viele negative Bewertungen/ Bemerkungen? Seine negative Bewertung war durchaus verständlich und ist im Ton noch angemessen.

Um welche Summe handelt es sich denn überhaupt? Immer locker bleiben, pflegen die Berliner da zu sagen.

Gruß
Frank