Hallo,
mich hatte es jetzt in kurzer Zeit gleich 2x erwischt.
1.einmal Ware bezahlt und nicht bekommen .
2.Ware bezahlt und nach langer Zeit bekommen ,entsprach aber nicht der Angebotsbeschreibung.
der 1. hat auf meine Mail garnicht reagiert und der 2. wollte sich rausreden, habe mein Geld zurückgefordert ... aber kam nix !
habe nun bei der Polizei Strafanzeige wegen Betruges bei beiden gestellt.
bekomme aber wohl deswegen mein Geld auch nicht zurück , da würde quasi nur ein Zivil-Recht Verfahren helfen.
nun sind die Beträge aber auch nicht sooo hoch ,aber trotzdem für manche eine Menge Kohle.
nun ist die Frage ob es sich lohnt für 40 und 70 Euro einen Anwalt zu nehmen?
hab leider diesbezüglich keine Rechtsschutzversicherung .
Gruß
Claudi
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Man kann den Verkäufer per Einschreiben in Verzug setzen.
Da muß man ihn auffordern, bis zu EINEM BESTIMMTEN DATUM das Geld zurückzuschicken oder die Ware.
Gleichzeitig androhen, daß man mit fruchtlosem Ablauf der Frist einen Anwalt einschaltet.
Frist abgelaufen.
Man kann nun einen Anwalt einschalten, den muß man allerdings erstmal selbst bezahlen. Einfacher wäre es, hier bei Gericht einen Mahnbescheid zu erwirken. Kostet ca. 20,00 €, ist im Schreibwarenladen erhältlich.
(Hier kann man alle bisherigen Kosten einbringen).
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist hat man einen Titel und kann gleich pfänden.
Widersrpricht er, dann muß es zum Gericht. Hier muß man allerdings wieder die Kosten tragen.
Es gibt aber online Unternehmen, die sowas kostenlos machen. Man muß nur die Ansprüche abtreten und die verdienen an den Gebühren.