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HiiLFE !

goLdii_ / 9 Antworten / Flachansicht Nickles

Ich, 16Jahre, habe am 22.Januar eine Mahnung von einer gewissen katja Günther bekommen! Dort drauf steht, dass dies bereits die 2.Mahnung sei und wenn ich nicht 107.14Euro bis spätestens am 19.Januar bezahle, würden sie sofort vor Gericht gehen..! Was soll ich denn jetzt tun ?!? Ich habe ein bisschen im Internet gesurft und bin dann auf ähnliche Fälle gestossen..,soll ich jetzt diesen Mahnung einfach ignorieren? Sie haben auch geschrieben, dass sie mir am 29.04.2008 schon einmal eine Mahnung geschickt hätten..,diese habe ich aber nie bekommen..
Wäre euch sehr dankbar, wenn ihr mir helfen könntet..!
Vielen Dank

Laura

Zensur bei YouTube ... rill
horst.gida goLdii_ „HiiLFE !“
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Hallo Laura,
ich habe von der Verbraucher-Zentr.einen Musterbrief per Einschreiben verschickt. Habe die Mahnungen ignoriert.

MUSTERBRIEF
Absender:
[Vorname] [Name]
[Adresse]
[PLZ / Ort]
Firma
................................
................................
................................
[Ort], den _____.____.2008


Ihre Zahlungsaufforderung vom ___.___.200_

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich nehme Bezug auf Ihre Zahlungsaufforderung vom .............. und teile mit, dass ich den
geforderten Betrag nicht begleichen werde.

Der von Ihnen geforderte Betrag wird von mir schon deswegen nicht bezahlt, weil es insoweit
an einem wirksamen Vertragsschluss fehlt. Die Gegenleistung, nämlich das zu zahlende
Entgelt taucht nur im Kleingedruckten auf, so dass ich, wie wohl jeder durchschnittliche User
davon ausgehen musste, dass es sich nicht um ein kostenpflichtiges Angebot handelt. Eine
entsprechende Klausel ist nach einer Entscheidung des Amtsgerichts München vom
16.01.2007 (Az: 161 C 23695/06) als überraschend anzusehen. Es fehlt somit bereits an
zwei übereinstimmenden Willenserklärungen und damit an einem wirksamen Vertrag.
Darüber hinaus wäre ein Vertrag auch wegen Sittenwidrigkeit nichtig, weil die von Ihnen
angebotene Leistung offensichtlich in einem krassen Missverhältnis zu dem verlangten
Entgelt steht.
Hilfsweise und rein vorsorglich erkläre ich hiermit auch eine Anfechtung wegen Irrtums und
arglistiger Täuschung. Ihr Angebot ist von vornherein darauf ausgelegt, den User über die
Kostenpflichtigkeit zu täuschen.
Letztlich mache ich hiermit hilfsweise von meinem Widerrufsrecht als Verbraucher Gebrauch.
Ihre Widerrufsbelehrung genügt meines Erachtens nicht den gesetzlichen Anforderungen,
weswegen ein Widerruf auch nach Ablauf von zwei Wochen noch möglich ist.
Bitte beachten Sie, dass ich auf weitere Schreiben nicht mehr reagieren werde. Ich bitte um
kurze Bestätigung, dass Sie dieses Schreiben erhalten haben.

Mit freundlichen Grüßen


[Unterschrift]

Gruß horst.gida