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Wie man Filesharer fängt...

gelöscht_84526 / 13 Antworten / Flachansicht Nickles

...und wie einfach man es sich doch macht.

Habe da mal eine interessante Seite gefunden, wo erläutert wird, wie deutsches Recht aussieht. Unter Anderem kann man da folgendes lesen:

Verstößt es nicht gegen den Datenschutz oder sonstige Rechte, wenn mein Provider meine Daten herausgibt?

Eindeutig nein. Diese Frage wurde schon oft von deutschen Gerichten entschieden (siehe hierzu nur LG Hamburg, Beschluss vom 23.06.2005, Az. 631 Qs 43/05 oder LG Stuttgart, Beschluss vom 04.01.2005, Az. 13 Qs 89/04). Deutsche Gerichte haben nach absolut herrschender Auffassung entschieden, dass eine Auskunftserteilung des Providers an die Staatsanwaltschaft oder an die Polizeibehörden nicht die Fragen des Datenschutzes oder des Rechtes auf informationelle Selbstbestimmung berührt. Sogar einige Provider hatten sich gegen Auskunftsersuchen gewehrt, sind bei Gericht jedoch unterlegen (so T-Online in dem Verfahren LG Stuttgart).


So einfach ist das. "Eindeutig nein" also, verstößt absolut nicht gegen den Datenschutz..... :-(

Hier kann man sich mal so richtig schlau machen: Klick. Hat mich sehr nachdenklich gestimmt, was man da so nachlesen kann....

Gruß
K.-H.

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gelöscht_137978 gelöscht_84526 „Wie man Filesharer fängt...“
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....Sogar einige Provider hatten sich gegen Auskunftsersuchen gewehrt....

das dürfte eher Schau gewesen sein.

Ich hab mir erlaubt, vor einigen Monaten eine Auskunft von 1und1 zu holen.

Meine Frage war, wie ich glaube, recht direkt gerichtet.

Ich kann (den Mailverkehr hab ich aufgehoben, bisher aber noch nicht veröffentlicht), ohne Probleme sagen, das 1und1 mit Sicherheit Daten auch ohne richterlichen Beschluss freiwillig herausgibt.

1und1 windet sich in guter dumm dumm Manier um eine Antwort.
Erst nach dem 4-5 Mail hab ich eine Antwort bekommen, die wenigstens mal das Thema trifft. Glaubwürdig ist sie jedoch nicht.

1und1 steht, was Datenschutz betrifft, bei mir auf unterster Stufe = nicht glaubhaft.

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