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Betrug: Kanzlei Katja Günther in München !

Harry Biel / 22 Antworten / Flachansicht Nickles

Bekomme seit einem Jahr Briefe von dieser netten Dame, Katja Günther. Anscheinend hat sie leider nichts Besseres zu tun, als sich mit dieser Abzocke zu bereichern.

Nach der Akte TV Sendung wurde ausgesagt das Sie pro Tag ca. 20.000,- Euro an Mahnungen bekommt. Die Münchner Sparkasse hat in den letzten Jahren gut verdient, doch jetzt will der Vorstand der Sparkasse kein Geld mehr machen. Also stinkt das Geld doch irgendwann einmal.

Die Bank bekommt das Geld, es bleibt einen Tag auf einem Zinsbringenden Konto und geht erst dann auf das Kundenkonto.

Der Gewinn den die Bank gemacht hat in den 3 Jahren wenn täglich im Schnitt 20.000,- Euro Umsatz waren, kann man sich vorstellen. Und wohl gemerkt in einem Zeitraum von drei Jahren. So lange wird schon Verdient.

Doch jetzt will man Sie nicht mehr. Zu viele andere Kunden haben sich Beschwert. Doch die Anwältin hat Einspruch erhoben. Das Konto bleibt.

Man stelle sich vor was das für Summen sind die hier über den Ladentisch gehen.

Die Bank hat drei Jahre Zinsen und Kontogebühren bekommen. Und vermutlich andere Gebühren.

Eine Inkasso - Abmahnung hat eine Rechnungsnummer. Nach über 1.000.000.000 wurde eine Abmahnung noch ausgefertigt. Also wenn jede Abmahnung auf 100,- Euro ca. kommt, dann sind das im Jahr 2008 eine Summe, welche eine Villa mit über mehreren Millionen Euro hoch kommt.

Da Sie das schon über 3 Jahre macht, bleibt ihr genug übrig, abzüglich der Homepage - Kosten und sonstigen Ausgaben, bleiben ihr zwischen 20 - 40 %

Und Sie macht weiter:

Die Anwaltskammer kann ihr die Lizenz NICHT nehmen, da kein Urteil vom Gericht.

Die Bank kann das Konto nicht löschen. Widerspruch und man beachte das GG § in diesen Zusammenhang.

Staatsanwaltschaft ist überfordert und stellt erst die Anklageschrift zusammen. Das kann noch Monate dauern.
Des weiteren müssen Sie höllisch aufpassen, das kein Verfahrensfehler passiert, da es gegen eine Anwältin geht, die das Gesetz ebenfalls kennt.

Im übrigen befindet sich das Vermögen von Ihr schon lange im Ausland oder wurde auf nahe Familienangehörige überschrieben, wie Häuser, etc.

Und selbst wenn Haft ausgesprochen wird hat Sie danach Ausgesorgt. Feststehende Geldwerte können nicht Gepfändet werden, da und auch nicht mehr in ihrem Besitz.

Erst nach einem Urteil kann man überschriebene Häuser zurückholen welche nach einer bestimmten Frist übergeben wurden. Sonnst nicht. Geld muss erst einmal gefunden werden. Im Ausland geht das nur mit einem Privatdetektiv der mit geht in das Ausland.

Im übrigen Sie macht weiter. Es gibt noch genug Geld und das Stinkt nicht.

bbucks919 REPI „Mach Dich nicht ins Hemd, Katja Günther hat bisher nie Geklagt, geschweige...“
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hmm also ich denk ich schick den musterbreif der verbraucherzentrale an die kanzlei und dan hat sich das für mich erldeigt...
danke an dieser stelle nochmal..
;-)

Tja, die liebe Katja. peterson