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Was benötige ich für ein legales Vista?

msconfig / 20 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo

Diese Frage wurde ja schon ziemlich oft in Computer-Foren diskutiert, aber meines erachtes nie wirklich zufriedenstellend und abschliessend beantwortet, bzw. werden zum Teil absolut gegensätzliche Antworten und Meinungen zum Besten gegeben.

In der Frage habe ich Vista stellvertretend für alle anderen üblichen Microsoft-Betriebssysteme verwendet.

Um der Frage für mich mal ganz persönlich auf den Grund zu gehen, habe ich kurzerhand die Microsoft-Hotline angerufen und gefragt,
was ich alles besitzen muss um in den Besitz einer legalen Vista-Installation zu kommen, bzw. zu sein.

Nach dem ersten Gespräch bei der Hotline habe ich neugierigerweise nochmal angerufen, wobei ich dann einen anderen Mitarbeiter an die Strippe bekam, der mir aber fast wortwörtlich genau das gleiche sagte.

Demnach ist man also nur im Besitz eines gültigen Betriebssystems, wenn man zu der Lizenz, entweder in Form eines originalen Produktaufklebers mit Key oder eben in Form eines originalen DVD-Inlets mit Key, zusätzlich die original mitgelieferte Betriebssystems-DVD (oder Recovery) bzw., das bereits original aufgespielten Betriebssystems ist.

Betriebssystems-Kopien sind nur von der original DVD, also der DVD, die man zum Key erworben hat, zulässig!

Eine Kopie von der DVD zB. eines Freundes ist ilegal.

Ausserdem wäre auf jeder Betriebssystems-DVD (also DVD, wenn Vista), ein Logarythmus gespeichert, der je nach Produktionscharge nur bestimmte Keys akzeptiere.

Wenn einem die OEM-Version des Betriebssystems abhanden kommt, kann man diese nur wieder über den PC-Hersteller bekommen, nicht über Microsoft.

Und wenn einem bei einer Vollversion die Original-DVD abhanden kommt, muss man sich eine neue Lizenz (samt DVD) kaufen.

msconfig :-)

Olaf19 msconfig „@Olaf19 Wenn du mit einer Kopie arbeitest, ist es doch wohl sowas von...“
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Vielleicht hat ja Microsoft diese Auffassung kleingedruckt in die Lizenz-AGB's gedruckt und somit rechtlich wirksam gemacht, keine Ahnung.

Diese ganzen EULA-Geschichten sind juristisch höchst umstritten. Du kaufst ein Produkt, und plötzlich will dir der Hersteller vorschreiben, was du damit machen darfst und was nicht? Das ist doch eher Aufgabe des Gesetzgebers. Außerdem bekommst du den EULA ja erst zu sehen, wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist, sprich - du hast das Teil gekauft und die Verpackung aufgerissen.

In Deutschland sind EULA zu Standardsoftware nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie zwischen Verkäufer und Erwerber der Software bereits beim Kauf vereinbart wurden.
http://de.wikipedia.org/wiki/Endbenutzer-Lizenzvertrag

Du schließt einen Kaufvertrag mit deinem Händler - du schließt keinen Vertrag mit dem Hersteller!

Deine Idee, von Microsoft eine "offizielle" Stellungnahme zu erhalten, ist gut - schade nur, dass die beiden Mitarbeiter keine "Quelle" für ihre Behauptungen genannt haben. Das wäre interessant gewesen... Dass beide den gleichen Wortlaut verwendet haben, ist übrigens nicht weiter verwunderlich - das tun Telefon-Agents immer. Die haben einen Gesprächsleitfaden vor sich liegen und haben zu jedem Einwand eines Kunden eine vorgedruckte Antwort.

Schlechtes Gewissen? Nö, das wäre das letzte was ich hätte.

CU
Olaf