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buechner08 Marcel39 „Rechtsprechung bzgl. Forenhaftung“
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Hallo,

interessant finde ich auch, dass keine Revision zugelassen wurde "mangels grundsätzlicher Bedeutung"!?

Außerdem kriegte die Klägerin (Abzockerin) finanziell noch einen drüber. Denn sie muss die Kosten für Rechtsanwalt, Abmahnschreiben etc. selbst zahlen.

Zeigt wieder mal, was für Luschen in den unteren Fluren der deutschen Rechtssprechung rumturnen. Die üben hier wohl nur für eine Karriere als Politikerdarsteller ;-)

Gruß
Frank
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