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News: Entscheidung des Bundesgerichtshofs

Internet-basierte Videorecorder bleiben Grauzone

Redaktion / 10 Antworten / Flachansicht Nickles

Seit einiger Zeit bieten Dienstleister wie Shift.TV sogenannte internetbasierte Videorecorder an. Kunden dieser Dienste können die Aufzeichnung von TV-Sendungen bequem per Mausklick beauftragen. Die Sendungen landen dann als Videodateien im persönlichen Verzeichnis des Kunden und können dort runtergeladen und angeguckt werden.

Diese Bequemlichkeit kostet natürlich Kohle. Technisch ist die Sache eigentlich primitiv. Anbieter wie Shift.tv können unmöglich für jeden Aufnahme-Auftrag einen "eigenen Videorecorder" anwerfen. Sie zeichnen sozusagen also einfach jede TV-Sendung (inklusive Werbung) auf und speichern sie als Videodatei ab.

Kunden, die den Aufnahme-Job "programmiert" haben, kriegen dann halt diese Videodatei in ihrem "Download-Verzeichnis". Konkret genommen, archivieren die Videorecorder-Dienste also einfach einen Zeitraum des TV-Angebots und verkaufen dann die Sendungen für Kohle zum Downloaden.

Bereits 2006 hat RTL dem "Online-Videorecorder"-Anbieter Shift.tv den Krieg erklärt und ihn verklagt. Jetzt hat der Bundesgerichtshof ein Urteil gefällt, das sicherlich auch andere Anbieter solcher Aufnahmedienste betreffen wird. Wie meist ist das Urteil recht schwammig und kompliziert zu interpretieren.

Prinzipiell sind Online-Videorecorder legal und illegal gleichzeitig. Es kommt darauf an, wie die Sache technisch realisiert ist. "Legal" ist es, wenn ein Kunde die Aufzeichnung selbstständig veranlasst. Das ist aus Sicht der Richter dann eine "private Nutzung". Heikel wird es, wenn der Videorecorder-Anbieter Sendungen "selbst" aufzeichnet und sie dann Kunden zum Download bereitstellt, also quasi selbst zum "Sender" wird.

Das verwirrende Urteil des Bundesgerichtshof kann hier gelesen werden: Pressemitteilung

Michael Nickles meint: Jetzt darf die nächsten fünf Jahre weiter hin und her gestritten werden. Das Urteil ist beliebig interpretierbar. Ich frag mich schon arg, wie die Online-Videorecorder-Anbieter es schaffen für ihren Dienst einen "legalen Dreh" zu finden.

Hier werden TV-Sendungen einmalig aufgenommen und dann für Kohle verkauft - anders geht es technisch nicht. Die können wohl kaum pro Kunde einen Rechner mit mehreren TV-Karten drinnen aufstellen.

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Buntklecks Redaktion „Internet-basierte Videorecorder bleiben Grauzone“
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Alles was einem Spaß macht wird verboten.
Das ist das Einzige was hier überhaupt noch passiert.
Ok, ok, ich muss zahlen, na und?
Dafür kann ich Sendungen aufzeichnen die auch parallel laufen, was bei unserem Satelliten Empfang nicht geht.
Und in unserer lieben Familie gibt's begnadetete Zapper, da sind TV Aufzeichnungen eh unmöglich.
Der Service ist mir was wert, auch wenn das Bild nicht so ganz der TV Qualität entspricht. Besser als VHS allemal.

Wenn ich per Hand daheim aufnehme, fliege ich auch über die Werbung nachher weg, und bei der Internetaufnahme ist die halt auch mit drauf, manchmal läuft die auch durch und ich sehe den Spot.
Na bitte, im Prinzip wird damit der Zuschauerkreis vergrößert, und beim Live schauen wird bei Werbung eh weggezappt.

Was soll also der Unsinn?
Ich suche mir die Sendung raus die ich haben will, basta, und ich bekomme doch nun wirklich nichts Ungewolltes.
Ich muss mich einloggen, und zum Teufel, von mir aus zahl ich nochmal extra Gebühren GEZ, (Läuft wohl eh drauf hinaus).
RTL ist doch nur sauer weil die ihr eigenes Internet TV nicht so vermarkten können.
Also schneidet alles ab was Spaß macht.
Richtiges TV gucken tue ich eh schon lange nicht mehr.

Das direkte Videoaufzeichnen wollen die uns ja auch madig machen, wollen uns sogar die Privaten verschlüsseln...

Star Trek TNG erste Season, letzte Episode, Zitat Data: "Fernsehen, diese primitive Art der Unterhaltung wurde um 2050 abgeschafft."
Es schaut so aus als ob der Termin sogar früher eintritt.

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