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News: Der Wahnsinn hört nicht auf

GEZ-feindliches Urteil aus Stuttgart

Redaktion / 29 Antworten / Flachansicht Nickles

Seit Einführung der umstrittenen Rundfunkgebühr für Internet-taugliche PCs geht es permanent rund, alle Weile wird geklagt. Bei der Frage ob ein PC nun ein "Rundfunk-Gerät" ist oder nicht, haben bereits mehrere Verwaltungsgerichte im Sinne der Ankläger entschieden, die sich gegen die Rundfunkgebühr gewehrt haben.

Nachdem mehrere "GEZ-feindliche" Urteile gefällt wurden, gab es bereits Spekulationen, dass der "PC-Rundfunk-Gebühr" das Aus droht. Ein Dämpfer ereignete sich Ende März 2009. Da hat erstmals nicht ein Verwaltungsgericht sondern ein höher gestelltes Oberverwaltungsgericht ein Urteil zur Sache gefällt.

Anlass war der Fall eines Rechtsanwalts, der beim Verwaltungsgericht Koblenz erfolgreich gegen die PC-Gebühr geklagt hatte. Dass Oberverwaltungsgericht kippte schließlich das Urteil des Verwaltungsgerichts. Aus Sicht der "höheren Richter" ist ein PC ein TV-/Radio-Empfangsgerät. Ob er dazu auch genutzt wird, spielt keine Rolle - es reicht, dass ein Gerät bereitgehalten wird, das "empfangstauglich" ist.

Laut Bericht von Heise.de gibt es jetzt wieder mal ein Urteil eines Verwaltungsgerichts - diesmal aus Stuttgart. Dort hat sich ein PC-Nutzer geweigert, GEZ-Gebühren für seinen beruflich genutzten PC abzudrücken. Die Stuttgarter Richter gaben ihm recht.

Aus ihrer Sicht ist ein PC ein "Multifunktionsgerät" das im "nicht-privaten"-Bereich eher weniger als "Rundfunkgerät" zu interpretieren ist. Die Beweislast, dass ein beruflich genutzter PC als "Fernseher" verwendet wird, liege also bei den Sendeanstalten.

Die typische Argumentation der Rundfunkanstalten, bereits das "Bereithalten" eines TV-tauglichen PC berechtige zum Kassieren von Gebühren, ließen die Richter nicht gelten.

Michael Nickles meint: Vermutlich wird auch dieses Verwaltungsgericht-Urteil von der nächsthöheren Instanz gekippt. Wie lange soll der Hickhack noch weitergehen?

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Olaf19 Gerakl „Man sieht gleich wie schlecht die Bildung von unseren Beamten ist. Ein PC mit...“
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Endlich mal jemand, der das Thema auch von einer technischen Seite her angeht:

Mit Funk werden elektromagnetische Wellen, die eine Rundfunksendeanstallt mit aufmodulierter Information in alle Richtungen abstrahlt, gemeint. Jeder Mensch,Tier und sogar Pflanzen können diese Wellen empfangen. Nur empfangen allein bringt leider nichts.

Erstens einmal das - und zum anderen funktioniert der sog. "Empfang" am PC nach einem völlig anderen technischen Prinzip, jedenfalls dann, wenn man keine Fernsehkarte benutzt, sondern alles übers Internet läuft - und genau das ist für die ÖRA ja der "Stein des Anstoßes".

Ich bin kein Webentwickler und kann es daher nur laienhaft erklären: Wer am PC fernsieht, der empfängt keine Funkwellen, sondern Datenpakete - was eine prinzipiell andere Sache ist. D.h. der Inhalt einer Fernsehübertragung muss nach dem Salami-Prinzip in viele kleine Scheibchen gesplittet, die alle einzeln heruntergeladen und nacheinander wiedergegeben werden, so dass die Illusion(!) eines kontinuierlichen Empfangs entsteht.

Das heißt, wenn es mit dem Nachladen neuer Salamischeibchen hakt, z.B. weil der Webserver hoffnungslos überlastet ist - das dürfte um 20 Uhr bei der ARD dann regelmäßig der Fall sein, sofern man den Fernseh"empfang" auf Internet umstellen würde - dann kann man noch die im Cache befindlichen Daten zuende gucken und schaut im Anschluss erstmal in die Röhre...

Wem das gefällt - bitte sehr. Aber dann soll man dieses Internet-TV für den interessierten Personenkreis verschlüsseln. Und jetzt bitte nicht mit der "freien Empfangbarkeit" kommen - das gilt für den Versorgungsauftrag mit Radio und Fernsehen, nicht für irgendwelche neumodischen Abenteuer mit dem Internet.

CU
Olaf

"Das sind Leute, die von Tuten und Ahnung keine Blasen haben" (ein Reporter auf die Frage nach der politischen Bildung des typischen Anhangs von Donald Trump)
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