Der deutsche Filmproduzent Constantin Film geht jetzt intensiv gehen Tauschbörsen-Teilnehmer vor und hat eine Massenabmahnung gestartet. Angeblich wurden bereits 10.000 IP-Adressen "einkassiert", die deutschen Internet-Provider sollen die Kundendaten rausgerückt haben.
Bei den Abmahnungen wird ein Schadensersatz in Höhe von rund 800 Euro gefordert, Zahlungsunwilligen wird mit Klage gedroht. Aktuell sollen bereits 500 verdächtige Personen eine Abmahnung erhalten haben und wurden zur Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung aufgefordert. Laut Bericht der FAZ hat Constantin Film die Verfolgungsaktion im März 2009 begonnen und einen "technischen Dienstleister" zum Ermitteln illegaler Tauschaktionen engagiert.
Die Internet-Provider wurden im Rahmen ihrer Auskunftspflicht dann "gezwungen", die Personendaten der ermittelten IP-Adressen rauszurücken. Angeblich ging es bei der Verfolgung hauptssächlich um die beiden Filme "Männersache" und "Der Baader Meinhof Komplex". Ein Anwalt äußerte sich gegenüber der FAZ, dass vergleichbare Massenabmahnungen bislang nur von der Pornoindustrie durchgezogen wurden.
Er rät Empfängern von Abgemahnschreiben dazu, sich unter Umständen nicht darauf einzulassen. Denn: bislang ist die Rechtslage, ob eine IP-Adresse zum Ermitteln eines "Kriminellen" eindeutig ausreicht, noch recht wacklig. Generell kann nur der Anschlussinhaber einer IP-Adresse ermittelt werden. Wird ein Internetzugang allerdings beispielsweise in einer Familie von mehreren Personen genutzt, ist nicht klar, wer der "Täter" ist.
Eine strafrechtliche Verfolgung und hohe Abmahnungskosten sind zudem nur bei Vorfällen in gewerblichem Ausmaß zulässig. Allerdings gehen bisherige gerichtliche Entscheidungen, wann ein gewerbliches Ausmaß vorliegt, noch ziemlich auseinander.