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Rechtsanwalt Sven Schulze

Gartenhexe / 13 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo, habe mal eine Frage: Bei Online Märchensammlung.de habe ich mich angemeldet (Januar 2009), aber gleich am zweiten Tag widerrufen. Als Antwort erhielt ich die Rechnung über 60,00 Euro. Ich habe natürlich bis jetzt nicht gezahlt. Es folgte ein reger Schriftwechsel, weil die Online Premium Contend Limited (Rolf Schünemann)meinen Widerruf nicht akzeptiert hat. (Ich hatte ja ein 14-tägiges Widerrufsrecht). Herr Schünemann drohte mit verschiedenen Schreiben.
Heute erhielt ich nun eine E-Mail von der Anwaltschaftskanzlei Sven Schulze mit der Aufforderung zu zahlen, anderenfalls wird Herr Schulze ein Mahnverfahren einleiten.
Was hat es mit dem RA Schulze auf sich. Ist er vertrauenswürdig? Ich bin nach wie vor der Meinung, daß ich rechtzeitig widersprochen habe.
Vielleicht kann mir jemand einen Tip geben.
Mit freundlichen Grüßen
E. Bartels

nicht nur das ...... Gerd6
Max Payne Olaf19 „Ob RA Schulze vertrauenswürdig ist, kann dir völlig gleichgültig sein - du...“
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Die Widerrufsfrist beginnt (frühestens) mit Erhalt einer entsprechenden Widerrufsbelehrung in Textform, beispielsweise per Mail.

Ein Einblenden auf der Bestellseite reicht nach der h.M. nicht aus.

Online-Geschäfte werden von unserm Gesetzgeber wie Haustürgeschäfte behandelt, d.h. du hast 14 Tage Widerrufsrecht. Wenn du schon nach 2 Tagen schriftlich widersprochen hast, bist du im Recht.

Das ist so leider nicht ganz vollständig. Wenn es sich bei dem Vertragsgegenstand um eine Dienstleistung handelt UND mit Einverständnis des Käufers bereits mit der Ausführung begonnen wurde, ist der Widerruf nicht mehr möglich (§ 312d, Abs. 3, BGB).
Dies kann bereits durch den erfolgten Login geschehen sein.

@gartenhexe:
An Deiner Stelle würde ich eine andere Strategie verfolgen, nämlich die Zahlung auf Grund der nicht übermäßig auffälligen Kennzeichnung der Kosten (Verstoß gegen § 1, Abs. 6, PAngV) verweigern.