Hallo
Ich habe meine Gamecube Konsole bei ebay für 150 euro verkauft,mit 20 Spielen,4 Controlern und 3 memorykarten.Alles im gebrauchten Zustand,was aber noch alles funktioniert hat.Käufer hat das Geld nach 2 Wochen überwiesen,habe das Paket auch gleich an dem Tag abgeschickt.
Was dann kam war der Hammer,Der Käufer beschwerte sich ,dass die Ware teilw.defekt verdreckt und verschimmel sei.Und ich solle mich mit ihm fair einigen.Ich schrieb zurück,dass ich so eine Ware niemals zum Verkauf anbieten würde.Er reagierte nicht auf meine mail und gab mir eine negative Bewertung bei ebay,mit dem vermerk,def.Ware hochgradig verdreckt,verschimmelt.Ich gab darauf die Antwort,das er lügt.Nun nach ein paar mal hin und her mailen ,will er jetzt 20 euro zurück haben,sonst nimmt er die Bewertung nicht wieder raus.Wenn ich ihm jetz 20 euro zurückerstatte,gebe ich ja zu,dass er recht hat.Und ebay unternimmt auch nichts,im Gegenteil,die haben meine Antwort zu der Bewertung wieder rausgenommen.Wie soll ich jetzt beweisen,dass das nicht stimmt?Langsam zert das an meinen Nerven.Wenn das wiklich an dem wäre ,hätte er doch gleichalles wieder zurückschicken können,was er aber nicht gemacht het,er bestand auf 20 euro.Ich soll mich mit ihm einigen,schreibt ebay.Als Verkäufer kann man auch keine negative Bewertung mehr abgeben,ich finde das nicht in Ordnung.Was kann ich machen,will nicht wegen 20 euro tum Anwalt gehen.
mit freundl.Grüßen Jan
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Hallo,
von mir als langjährigem eBay-Mitglied als Käufer und Verkäufer folgende Hinweise (wobei ich allerdings Deinen genauen Auktionstext nicht kenne):
1. Du hast Fotos vom Zustand der angeboteten Ware (vielleicht auch so im Angebot). Weise den Käufer auf den abgebildeten Zustand hin (der wohl vom behaupteten abweicht!)
2. Du hast die Seriennummer des Gerätes! Der Käufer soll also nachweisen, dass genau dieses Gerät defekt ist.
3. Du bist als Privatverkäufer - wenn die Punkte 1 und 2 beachtet wurden - aus der Verantwortung mit der Einlieferung bei der Post, wenn Du in dem Angebot darauf hingewiesen hast ("privat" und "Gewährleistungsausschluss" sind die Schlüsselworte)
4. Du gibst eine sachliche (!) Ergänzung zu dem roten Kommentar des Käufers ab!
5. Du mailst eBay Deine Aktivitäten und Deinen mail-Verkehr mit dem Käufer unter dem Punkt "Unstimmigkeit" (oder wie heisst das genau?)
6. Du nimmst den Käufer in Deine "Giftliste" auf (weiß jetzt den genauen Begriff bei eBay nicht).
7. Du reagierst nicht auf Pöbeleien des Käufers.
8. Du machst Dir eine Flasche Bier auf und geniesst!
Gruß
Frank