so dachte ich zuerst auch, aber die begründung für das tragen der signalwesten ist der "sicherheitsaspekt". ein straßenreiniger muss immer gut zu erkennen sein, damit er nicht über den haufen gefahren wird - das natürlich auch in einer reinen fußgängerzone...
Klar, damit er inner FZ und im Park nicht überfahren wird --- ja nee - is klar.
wie gesagt: ich würde das durchziehen.
Eine Kürzung kann deswegen nicht in Betracht kommen, das SGB sieht derartige Sanktionen nicht vor, punkt.