Googles hemmungslose Street View Fotoorgien in Deutschland sorgen zunehmend für Kritik (siehe Datenschutz-Zoff um Google Street View geht weiter). Hamburgs Datenschutzbeauftragten Johannes Caspar hat Google längst ein Ultimatum gestellt, seinen geforderten Datenschutzbestimmungen zuzustimmen und andernfalls einen Stopp der Kamerafahrten anzustreben.
Nach Ablauf des Ultimatums ist erst mal nicht passiert, jetzt hat Google allerdings endlich reagiert. Laut Pressemitteilung von Johannes Caspar, gab es jetzt eine zufriedenstellende Einigung.
Daten derjenigen, die bei Google Widerspruch gegen Abbildungen von Person, Grundstück oder Kfz einlegen, werden im Rahmen einer vom Zeitpunkt der Widerspruchseinlegung abhängigen Frist nun auch in den Rohdaten endgültig unkenntlich gemacht. Eigentlich wurde von Google die Zusage gefordert, den gesamten Rohdatenbestands unkenntlich zu machen.
Ob Google sich an die Abmachungen auch wirklich hält, ist allerdings reine Vertrauenssache. Caspar gesteht in seiner Mitteilung, dass eine Überprüfung der Umsetzung von Widersprüchen durch nationale Datenschutzbehörden in der Hauptniederlassung von Google in den USA nicht möglich ist.
Arge Kritik übt Caspar am aktuellen Bundesdatenschutzgesetz, das aus den 70er Jahren des letzten Jahrhunderts stammt und damit längst vergreist ist.
Caspar: „Der Gesetzgeber ist künftig gefordert, effiziente und vollziehbare Regelungen zum Schutz des informationellen Selbstbestimmungsrechts zu schaffen. Dies betrifft vor allem die völlig unbefriedigende Rechtslage, dass Datenschutzbehörden gegen die unzulässige Erhebung bzw. Verarbeitung von Daten keine Untersagungsverfügung erlassen können.
Diese im deutschen Verwaltungsrecht wohl einmalige Situation, dass rechtswidriges Verhalten von der Fachbehörde nicht unterbunden werden kann und geduldet werden muss, bedarf dringend einer Korrektur."