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News: Etappensieg für RIAA

Usenet-Betreiber erfolgreich verklagt

Redaktion / 9 Antworten / Flachansicht Nickles

Das Usenet ist die älteste Diskussions-Plattformen im Internet, der Vorgänger heutiger WWW-basierter Foren. Ehemals wurde es nur für Textkommunikation genutzt, dann fanden sich Methoden, wie sich auch gewaltige Datenmengen über das Usenet schaufeln lassen. Seit dem gilt das Usenet als eine der sichersten Tauschbörsen der Welt: weil Teilnehmer Daten runterladen können ohne sie gleichzeitig "uploaden" zu müssen.

Kassieren tut dabei der Usenet-Anbieter, der die Übertragungstechnik bereitstellt. Newsgruppen (Foren) mit binären Dateien gibt es nur für zahlende Abonnenten. Logischerweise ist die Masse dieser Dateien urheberrechtlich geschütztes Zeugs. Die Usenet-Anbieter reden sich damit raus, dass sie nur die Übertragungstechnik bereitstellen und keinen Einfluss auf die Daten nehmen können, weil die im Hinblick auf ihre Masse unkontrollierbar sind.

In Deutschland sind Usenet-Anbieter aufgrund der Vorratsdatenspeicherung inzwischen dazu gezwungen, zu protokollieren, wer was wann runterlädt. Allerdings werden viele Dateien im Usenet auch als passwortgeschützte gepackte Archive transportiert und nur "geschlossene Nutzergruppen", die sich über Webseiten-Usenet-Foren organisieren wissen, was in einer Datei drinnensteckt. Alleine am Dateinamen lässt sich der Inhalt einer Datei halt nicht erkennen.

Auf recht sicherer Seite sind die Usenet-Anbieter in Länden wie den USA. Dort wird Meinungsfreiheit groß geschrieben und das Usenet wird nach wie vor auch als "anonymes" Kommunikationsmedium genutzt. Ein generelles Verbot des Usenet lässt sich also kaum bewerkstelligen. Einen Etappenspiel gegen das Usenet hat jetzt die "Recording Association of America" (RIAA) in den USA errungen.

Sie hat den Usenet-Betreiber Usenet.com verklagt und kriegte Recht. Das Gericht sah es als erwiesen, dass die Betreiber von Usenet.com wissentlich Beihilfe zu Urheberrechtsverletzungen leisten. Die Usenet.com versuchte sich mit Bezug auf den "Digital Millennium Copyright Act" rauszureden. Aufgrund dieses Gesetzes können Internet-Dienste-Betreiber eigentlich nicht für illegale Aktivitäten ihrer Nutzer verantwortlich gemacht werden.

Im Fall des Usenet ließen die Richter das nicht gelten. Aufgrund des Urteils ist davon auszugehen, dass die RIAA jetzt weitere Usenet-Anbieter in den USA in die Mangel nehmen wird.

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Synthetic_codes Fernando2 „ In Deutschland sind Usenet-Anbieter aufgrund der Vorratsdatenspeicherung...“
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die frage ist eher, inwieweit sich das ermitteln lässt.
Solange die rechteinhaber nicht genaue dateinamen kennen is das labbisch. und selbst dann:

wenn ich eine datei södölhnjklönfgsklön.rar runterlade, kann ich danach auch behaupten, ich hätte sie für was weis ich nich alles gehalten.

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