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News: Müssen und doch nicht dürfen

Juristen wollen Blogger in den Wahnsinn treiben

Redaktion / 21 Antworten / Flachansicht Nickles

Stefan Niggemeier steckt in der Klemme. Er wurde gerichtlich dazu gezwungen, die Kommentare von Lesern seines Blogs zu überwachen. Jetzt droht ihm der Berliner Datenschutzbeauftragte mit einer Geldbuße in Höhe von bis zu 50.000 Euro, falls er das weiterhin tut. Hintergrund des Wahnsinns ist eine Geschichte von 2007.

Niggemeier hat sich damals in seinem Blog kritisch über die Geschäftspraktiken einer Call-In-Fernsehsendung geäußert. Sonntagmorgens um 3.37 Uhr wurde dieser Blog-Beitrag von einem Leser mit einem abmahnbaren Beitrag kommentiert. Niggermeier entdeckte diesen kritischen Kommentar Sonntagvormittag und löschte ihn um 11.06 Uhr. Das war leider nicht schnell genug. Die Betreiber der kritisierten Call-In-TV-Sendung hatten den Beitrag bereits gelesen und eine Abmahnung in die Wege geleitet.

Das "berüchtigte" Hamburger Landgericht stimmte der Abmahnung schließlich zu und lieferte eine bizarre Urteilsbegründung: wenn ein Blogger einen "heiklen" Artikel veröffentlicht, dann muss er davon ausgehen, dass dieser zu "heiklen" Kommentaren provozieren. Drum hätte er alle Kommentare vor deren Freigabe auf der Seite manuell überprüfen müssen. Ein derartiger manueller Check von Leserkommentaren ist natürlich so gut wie unmöglich - beziehungsweise bedeuten derlei "Kommunikationsverzögerungen" den Tod für ein interaktives Webangebot.

Die Betreiber der Call-In-TV-Sendung haben ihren Forderungen gegen Niggemeier damals übrigens zurückgezogen: die "Bestrafung" mit unangenehmer Publicity war ihnen dann wohl doch zu groß. Aufgrund der "Unmöglichkeit" lehnte Niggemeier das manuelle Vorabkontrollieren von Leserkommentaren ab, zeigte sich aber Kooperativ, was die Überwachung der Kommentare anbelangt.

Um im Fall einer Abmahnung auf den Verfasser verweisen zu können, speichert Niggemeier unter anderem die IP-Adresse der Kommentarverfasser. Das Speichern der IP-Adresse hält der Blogger auch für unverzichtbar, um permanente hartnäckige Störenfriede "wegfiltern" zu können. Genau mit dieser "Datenspeicherung" ist der Berliner Datenschutzbeauftragte nicht einverstanden.

Niggemeier soll die Kommentare gefälligst manuell prüfen, wie damals vom Hamburger Landgericht gefordert. Zumindest gab man Niggemeier eine "Alternative": er muss bei jedem Kommentarfeld ausdrücklich drauf hinweisen, dass die IP-Adresse gespeichert wird. Das tut er jetzt notgedrungen.

Natürlich hat Niggemeier den ganzen Wahnsinn ausführlich dokumentiert: Schöner Kommentieren mit Datenschutz.

Geltendes Recht.... jonnyswiss
Gleiches Recht für alle? Olaf19
Olaf19 InvisibleBot „Nein, eine Klage kann bei jedem Gericht in Deutschland eingereicht werden. Die...“
Optionen

Aha, das ist interessant. Ich hatte mich schon gewundert, wieso das Landgericht Hamburg ständig über internet-relevante Fragen zu entscheiden hat... erklärt hatte ich es mir bis dato damit, dass unser Hamburg eine bedeutende Medienstadt ist - aber so richtig überzeugt hat mich das selbst nicht.

Dass man sich frei nach Schnauze ein Gericht aussuchen kann, weil es in der Vergangenheit durch fachlich inkompetente Urteile aufgefallen ist, halte ich schlicht für eine Katastrophe. Allmählich sollte es dem Gericht selbst peinlich aufstoßen...! Gibt es denn da keine höhere Instanz, die dem ein für allemal Einhalt gebieten kann? Bleibt da nur, jeden Einzelfall an das OLG weiter zu eskalieren?

Zu dem c't-Artikel, da wundere ich mich doch etwas:

Auch auf praktikable und anderswo eingesetzte technische Kopier-Barrieren verzichtet Webmaster Knieper gänzlich.

Die wollen doch hoffentlich nicht auf den Kinderkram mit dem "Werkzeug-Diebstahl" mit Javascript und der rechten Maustaste hinaus...?

Ferner ist am Anfang des Artikels davon die Rede, dass Knieper Ansprüche an einem Bild geltend macht, das er anscheinend gar nicht selber geschossen hat - später wird darauf nicht mehr eingegangen, sondern nur darauf herumgeritten, dass auch Bilder dem Urheberrecht unterliegen. Als ob das nicht jedes Kind wüsste...

Die Frage ist doch, stammte das Bild denn nun von Knieper oder nicht? Und wenn doch, wie will er das beweisen? Das hätte mich viel mehr interessiert als dieses abgedroschene Gelaber von wegen Urheberrecht.

CU
Olaf

Mitstörerhaftung Olaf19