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Quad Registry Cleaner nicht kostenfrei

benandrea / 16 Antworten / Flachansicht Nickles

Ich habe am 6.7. zunächst die Diagnose von diesem Cleaner durchführen lassen, als ich dann merkte, dass nur die Fehler gemeldet aber nichts bereinigt wurde, habe ich mich dazu entschlossen, die geforderten 39,90 Euro zu investieren. In der Hoffnung nun weiter kommen zu können, meldete ich mich mit dem gelieferten Kennwort an, bekam aber immer noch keine Schlüsselzahlen. Viele Versuche schlugen immer wieder fehl. Die Nachfrage um Hilfe wurde mit einem Kauderwelsch beantwortet, ohne einen hilfreichen Tipp zu haben. Entnervt gab ich auf und kündigte, den abgeschlossenen Vertrag. Die Antwort war, dass eine Kündigung nicht möglich sei. Am nächsten Tag erhielt ich eine ausführliche Beschreibung, wie ich zu meinem Schlüssel kommen könnte. Da ich aber kein Interesse an diesem produkt hatte, ich auch keine Geschäftsbedingungen mehr finden konnte, teilte mit, dass ich weiterhin bei meiner Kündigung bleiben werde und bei einer Abbuchung von meinem Konto die Bank beauftragen werde, dass Geld zurückzu holen.
Wieder erhielt ich die Antwort, dass ich aus diesem Vertrag nicht aussteugen könne.

Aragorn75 benandrea „Quad Registry Cleaner nicht kostenfrei“
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Wieso soll das Nepp sein???

Du hast dir eine Software als Freeware geladen. Diese ist funktional eingeschränkt und du hast bewusst 39,90 Euro bezahlt um den vollen Funktionsumfang zu erhalten.
Nun kommst du damit nicht klar/sie gefällt dir nicht mehr und willst dein Geld zurück!

Das wird nicht funktionieren, da auf Software ein eingeschränktes Widerrufsrecht liegt:

Nach § 312 d Abs. 4 Nr. 2 BGB besteht kein Widerrufsrecht für Software, sofern die Datenträger entsiegelt wurden. Bei Lieferung von Freischaltcodes oder Online-Auslieferung (z.B. per E-Mail-Zusendung oder per Download) besteht ebenfalls kein Widerrufsrecht, da die übermittelten Daten aufgrund Ihrer Beschaffenheit nicht zur Rücksendung geeignet sind (§ 312 d Abs. 4 Nr. 1 BGB). Auch für Waren (Software), die nach Kundenspezifikation angefertigt wurden, besteht nach § 312 d Abs. 4 Nr. 1 BGB kein Widerrufsrecht.

Wäre also mit einer Rückbuchung des Rechnungsbetrages sehr vorsichtig.
Aus meiner Sicht hast du hier sehr wenig Chancen aus dem Vertrag raus zukommen.
Frag aber mal einen Anwalt, der kann´s dir genau sagen. Sonst könnte es für dich teuer werden...