Hallo an alle
ich habe da ein "kleines" problem und habe schon gesehen ,dass mindestens 1 genau dasselbe hatte.
es handelt sich um eine anmeldung ebi adobe flash player,den ich versucht habe herunterzuladen,ihn aber nicht auf meinem PC finden kann. jetzt habe ich aber eine Email mit einer Rechnung von 96 Euro /Jahr erhalten und weiss nicht was ich tun soll. ich hatte mich schön blöd vorher nicht richtig auf der seite umgeschaut und hab somit die AGB akzeptiert sowie auf mein Widerrufsrecht verzichtet. ich krieg echt Panik,was kann ich jetzt nur tun?? zudem habe ich eine falsche Adresse angegeben,da ich meine richtigen daten nie angebe. das handelt mir doch auch ärger ein,also böswillige Täuschung?!! was mach ich jeetzt???
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Auf die Gefahr hin, dass ich wiederhole was Du vielleicht schon kennst !
Adobe Flash Player heißt, dass dieser bei Adobe zu downloaden ist ! Diese Info ist im besonderen auch für andere unbedarfte, die diese Info eventuell lesen !
Zu Deinem Problem:
Nicht bezahlen! Nur weil Ihnen jemand eine Rechnungen schickt, müssen Sie diese noch lange nicht begleichen.
2. Widersprechen! Ist die Geld- forderung unberechtigt, sollten Sie der Rechnung widersprechen, entsprechende Vorlagen be- kommen Sie bei den Verbraucherzentralen. Treffen danach weitere Rechnungen, Mahnungen oder Drohbriefe ein, können Sie diese getrost ignorieren.
3. Ruhe bewahren! Um ihren Forderungen Nachdruck zu verleihen, setzen einige Abzocker auf die Unterstützung von Anwälten und Inkassofirmen. Lassen Sie sich von angeblich drohenden Schufa-Einträgen oder dem Verlust Ihrer Kreditwürdigkeit nicht verunsichern. Den eigenen Anwalt müssen Sie nicht zwingend einschalten.
4. Mahnbescheid widersprechen! Sollte Ihnen dagegen ein gerichtlicher Mahnbescheid zugestellt werden, müssen Sie innerhalb von 14 Tagen widersprechen. Wichtig zu wissen: Gerichtliche Mahnbescheide kann jeder beantragen, das Gericht prüft zunächst nicht, ob die Forderung berechtigt ist.
Dies würde erst in einem Zivilprozess erfolgen. Haben Sie die Einspruchsfrist verpasst, kann der Gläubiger einen Vollstreckungsbescheid beantragen. Widersprechen Sie, kommt es zum Prozess. Widersprechen Sie nicht, droht Ihnen der Besuch eines Gerichtsvollziehers.