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Tja, blöderweise gelten die Urheberrechte bis 70 Jahre nach dem Tod des Autors. Daher sind noch praktisch alle Bücher, die nach 1900 geschrieben und alle Musik, die nach 1900 komponiert wurde nach wie vor geschützt... Es ist genau genommen grad mal das gemeinfrei, was von Urhebern stammt, die noch vor 1939 verstorben sind.
Perverserweise darf man also noch für die nächsten 7 Jahre nicht mal jemandem mit einem öffentlichen Happy-Birthday-Ständchen gratulieren - wohlgemerkt einer unterdessen 116 Jahre alten Komposition!!!