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GEZ - Gebühren und Briefverkehr richtig ?

TAsitO / 13 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo.
Ich weiß; Rechtsberatung ist das keine-dennoch hätte ich von Euch
Eure Gedanken/Wissen dazu bitte:
(So wie ich den Fall jedenfalls kenne spielt/-e sich das so ab:)

Brief mit einer für diese ausländische Person (Niedriglohnarbeiter) sehr hohen Kostenstellung/Rechnung

Für die Person natürlich viel zu viel; somit Antwortbrief mit Gegenargumentation der Verjährung
(Es kam 2005 nur zu einer Anmeldungsbestätigung)

Antwortbrief auszugsweise:
Sie berufen sich auf Verjährungsfristen die bei Ihnen nicht greifen.

Anmeldung wurde schriftlich bestätigt.

Höhe und Fälligkeit der Gebühren gesetzlich geregelt; somit muß Teilnehmer auch ohne besondere Zahlungsaufforderung überweisen.

Im November 2005 erhielten Sie (GEZ) ein Schreiben vom Postzusteller zurück mit "unbekannt verzogen".
(Die Person ist seit 2005 im Rathaus gemeldet).

Erst im Juni 2009 wurde die Anschrift bestätigt und die Person erhält ab dieser Zeit wieder Schreiben von GEZ.

Mit diesem Brief erhält dieser Teilnehmer die Daten des Kontos,
Daten sollen überprüft werden und Auszug zu Unterlagen nehmen.

Was komisch ist:
Der Teilnehmer hatte nur Anmeldeformular erhalten; keine Rechnung/-en und ist erst seit eben 2005 da gemeldet.
(Unwissenheit schützt vor Strafe nicht??)

Bis jetzt natürlich eine sehr hohe Rechnung kam.

Angemeldet hat er sich eben kurz nach Einzug Wohnung.

Was kann man der Person kostengünstig raten..?
Und sonstige Fragen von Euch etc.
Danke !!