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News: Zweiter Schuss ins eigene Knie

Amazon gibt geklaute Ebooks zurück

Redaktion / 10 Antworten / Flachansicht Nickles

Richtig dumm ist es im Juli bei Amazon gelaufen. Besitzern des Ebook-Readers Kindle wurden Bücher gelöscht, für die sie gezahlt hatten. Die Löschung führte Amazon automatisch per "Fernsteuerung durch, weil es einen Streit zwischen Amazon und dem Rechteinhaber der Buchtitel gab. Kurioserweise handelte es sich bei den gelöschten Büchern unter anderem um George Orwells "1984" (siehe Amazon löscht George Orwell).

Der Löschung folgte selbsterklärend enorme Empörung der Kundschaft. Natürlich hat Amazon sich entschuldigt und versichert, den Kunden den Kaufpreis zurückzuerstatten. Aber: Wer will schon einen Ebook-Reader haben, bei dem gekaufte Bücher nach Lust und Laune des Verkäufers plötzlich verschwinden? Um das Image von Amazon zu polieren, reagierte Amazon Chef Jeff Bezos mit einer bitterlichen öffentlichen Entschuldigung.

Er räumte ein, dass Amazons Vorgehensweise dumm und gedankenlos war und gegen die Prinzipien des Unternehmens verstößt (siehe Amazon entschuldigt sich für Orwell-Affäre).

Noch dümmer und gedankenloser ist allerdings das, was Amazon jetzt gerade tut. Betroffenen Kunden wird laut New York Times angeboten, dass sie die gelöschten Bücher zurückkriegen. Alternativ können sie sich mit einem 30 Dollar Scheck entschädigen lassen.

Wer sich für die Aufhebung der Löschung der Bücher entscheidet kriegt nicht nur die Bücher, sondern auch die eigenen Notizen zurück. Und genau das ist der zweite Schuss ins eigene Knie. Kindle-Besitzer können sich Anmerkungen zu Büchern notieren und auch über diese Anmerkungen hat Amazon offensichtlich "ferngesteuert" voll Kontrolle. Anderenfalls ließen sich die mit den Ebooks gelöschten Bücher wohl kaum wieder zurückholen.

Michael Nickles meint: Damit sollte jetzt jedem Kindle-Besitzer beziehungweise Kaufinteressenten endgültig klar sein, auf was für ein "Big Brother"-Produkt er sich hier einlässt. Erfreulicherweise gibt es zunehmend bessere Alternativen zum Amazon-Ebook-Reader.

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Olaf19 chrissv2 „Wer sagt denn das sie das machen? Und wenn sie es machen, wer sagt das es nicht...“
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Dass sie das machen geht ja aus der Meldung hervor, dass die zurückgegebenen ebooks die dort ursprünglich hinterlassenen persönlichen Aufzeichnungen wieder enthalten sollen. Diese hätten normalerweise verlorengehen müssen, d.h. amazon schickt seinen Kunden "ein neues" ebook.

Ganz ehrlich, wenn ich einer der Geschädigten wäre, ich wüsste nicht, ob ich lachen oder weinen sollte. Die Freude darüber, dass ich zusammen mit meinem unrechtmäßig gelöschten ebook auch meine Aufzeichnungen wiederbekomme, würde mir im Halse stecken bleiben bei der Vorstellung, dass diese bei amazon anscheinend irgendwie hinterlegt sein müssen.

Wenn ich in einem ganz gewöhnlichen Buchladen ein gedrucktes Buch kaufe und dort irgendwelche Notizen mache, dann möchte ich auch nicht, dass diese Notizen beim Buchhändler festgehalten werden, genau so wenig wie ich möchte, dass er sich mein ordnungsgemäß gekauftes Buch in einer Nacht-und-Nebel-Aktion zurückholt. Um nichts anderes geht es hier, den einzig relevanten Unterschied sehe ich darin, dass der gesamte Vorfall bei einem "Paperback" gar nicht möglich gewesen wäre.

Wenn es bei Amazon so etwas wie "weise Voraussicht" gäbe - nun ja, dann hätten sie die verkauften ebooks gar nicht erst konfiszieren dürfen. Mit den persönlichen Notizen sind sie in einer echten Zwickmühle: Toller Service, dass die Kunden diese mit den Büchern zurückbekommen - nur offenbart man damit gleichzeitig auch die nicht authorisierte Speicherung von privaten Daten.

CU
Olaf

"Das sind Leute, die von Tuten und Ahnung keine Blasen haben" (ein Reporter auf die Frage nach der politischen Bildung des typischen Anhangs von Donald Trump)
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