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News: Gesetzesentwurf in Frankreich eingebracht

Kennzeichnungspflicht bei Bildmanipulationen gefordert

Michael Nickles / 19 Antworten / Flachansicht Nickles

Fotos sind schon lange nicht mehr das, was sie einmal waren. Bereits vor 25 Jahren ging es mit der elektronischen Bildberbeitung und -Manipulation richtig los. Leisten konnten sich das allerdings nur Unternehmen, die über enorme finanzielle Mittel verfügten.

Mit dem Preisverfall bei der Computertechnik, sind professionelle Bildmanipulationen auch am heimischen PC für Jedermann möglich. Und bei Bildern in Zeitungen und bei Werbung, existiert eigentlich schon lange nichts mehr, was nicht zuvor mit "Photoshop und Co" feingeschliffen wurde. Das verzerrt die Realität. Menschen auf manipulierten Bildern sind "perfekt", Fotomodelle sind schlank und Hautunreinheiten existieren längst nicht mehr.

Der französischen Abgeordneten Valérie Boyer geht das alles zu weit. Sie befürchtet beispielsweise, dass gerade Jugendliche durch die Realitätsverzerrung ein falsches Menschenbild kriegen und sich "dürr hungern" um gefälschten Schönheitsidealen zu entsprechen.

Aus diesem Grund hat Boyer in der Nationalversammlung jetzt einen neuen Gesetzesantrag eingebracht. Er fordert, dass manipulierte Bilder künftig mit einer Kennzeichnung versehen werden müssen, die auf die Manipulation hinweist. Wie weit die Kennzeichnungspflicht gehen soll ist bislang noch nicht präzise definiert. Beispielsweise, ob nur Bilder gekennzeichnet werden sollen, auf denen Menschen dargestellt werden, oder ob jegliche manipulierten Fotos betroffen sind.

Aus dem Bericht Boyers ist zu entnehmen, dass es ihr wohl vor allem drum geht, die Klischees von Frauen zu beenden. Angestrebt wird in erster Linie also vermutlich, dass vor allem Bilder gekennzeichnet werden müssen, bei denen "Frauenkörper" manipuliert werden.

Michael Nickles meint: Interessant wäre sicherlich auch eine Kennzeichnungspflicht bei manipulierten Fotos, die Lebensmittel darstellen. Bereits das Fotografieren von Lebensmittel ist eine enorme Herausforderung. Und wie ein echter "McDonalds-Hamburger" ohne Photoshop aussieht, wissen wir ja.

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nettineu Michael Nickles „Kennzeichnungspflicht bei Bildmanipulationen gefordert“
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Eine Kennzeichnungspflicht bei "künstlerisch" oder nicht künstlerisch geschaffenen Fotos (= Manipulation) ist absoluter Blödsinn. Es gibt doch auch keine Kennzeichnungspflicht bei umgeschriebenen Texten oder beim "weglassen" von Wörtern. Vielleicht sollten wir unsere Gedanken auch kennzeichnen? Wer kennt das Lied (Leid) nicht?


Die Gedanken sind frei, wer k ann sie erraten,
sie fliegen vorbei, wie nächtliche Schatten.
Kein Mensch kann sie wissen, kein Jäger erschießen.
Es bleibet dabei: Die Gedanken sind frei!

Ich denk' was ich will und was mich beglückt,
doch alles in der Still', und wie es sich schicket.
Mein Wunsch, mein Begehren kann niemand verwehren,
es bleibet dabei: Die Gedanken sind frei!

Ich liebe den Wein, mein Mädchen vor allen,
sie tut mir allein am besten gefallen.
Ich bin nicht alleine bei meinem Glas Weine,
mein Mädchen dabei: Die Gedanken sind frei!

Und sperrt man mich ein in finstere Kerker,
das alles, das sind vergebliche Werke.
Denn meine Gedanken zerreißen die Schranken
und Mauern entzwei, die Gedanken sind frei!

Drum will ich auf immer den Sorgen entsagen
und will mich auch nimmer mit Grillen mehr plagen.
Man kann ja im Herzen stetz lachen und scherzen
und denken dabei: Die Gedanken sind frei!

Urheber / Autor unbekannt

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