was sagt ihr dazu?
Ihre Rechnungsnummer 4506209
Guten Tag Herr Anna Perlen,
wir fordern Sie hiermit erneut höflichst auf, den nunmehr geschuldeten Gesamtbetrag von 110,- Euro innerhalb der nächsten 7 Tage zu überweisen.
Sie haben sich am 11.08.2009 auf streamloads.de angemeldet. Ihre IP Adresse, Ihre Daten und der Anmeldzeitpunkt wurden von uns gespeichert.
Damit haben Sie AGB, Widerrufsbelehrung und Leistungsbeschreibung akzeptiert und sich für unser günstiges Spar- Abo entschieden.
Hiermit übersenden wir Ihnen Ihre Rechnung für ein Jahr im Voraus (11.08.2009 - 11.08.2010).
Zahlungsfrist: 7 Tage
Gesamtbetrag: 110 Euro
Bitte überweisen Sie folgenden Betrag: 96,- Euro + 14 Euro Mahngebühr.
auf folgendes Konto:
Kontoinhaber: service und payment GmbH
Kontonummer: 1100801533
BLZ: 86055592
Bank: Sparkasse Leipzig
Verwendungszweck: 45062
Nur für Überweisungen aus dem Ausland:
IBAN: DE04 8605 5592 1100 8015 33
BIC-/SWIFT-Code: WELA DE 8L
Wird der Betrag nicht überwiesen, beauftragen wir ein Inkasso- Unternehmen diesen einzufordern.
Falsche Anschriften werden anhand der gespeicherten Anmelde - IP Adresse kostenpflichtig ermittelt. (es erfolgt Strafanzeige wegen Eingehungsbetrug)
Sollten Sie den Betrag in der Zwischenzeit überwiesen haben, betrachten Sie dieses Schreiben als Gegenstandslos.
Bei Rückfragen steht Ihnen unsere Kundenhotline von Montag bis Donnerstag von 08.00-16.30 Uhr und am Freitag von 07.00-15.00 Uhr zur Verfügung.
Telefon: 0341-3928736
Viele Grüße,
Team streamloads.de
http://www.streamloads.de/
E-Mail: information@service-und-payment.de
streamloads.de ist ein Angebot der:
service und payment GmbH, Frickestr. 2, 04105 Leipzig, Deutschland
HRB 25020 Amtsgericht Leipzig, Steuer-Nr.: 231/118/09720
Geschäftsführer: Margit Aßmann
Diese E-Mail enthält vertrauliche und/oder rechtlich geschützte Informationen.
Wenn Sie nicht der richtige Adressat sind oder diese E-Mail irrtümlich erhalten haben, informieren Sie bitte sofort den Absender und vernichten Sie diese Mail.
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was jetzt?
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
@Crazy Eye: Schone Deine Nervern, er kapiert es nicht!!!
@Herman4: Der Heise-Verlag (u.a. C´T) wurde erfolgreich so heftig verklagt, weil ein Richter die Auffassung vertrat, ein Foren-Betreiber habe ständig alle Veröffentlichunen auf Rechtsverletzungen zu prüfen und ggf. zu löschen. Der Eindwand, dies sei in der Fülle nicht möglich, wurde nicht akzeptiert. Eine Wiederholung eines solchen Prozesses droht praktisch allen Forenbetreibern!
Mich würde allerdings mal interessieren, ob das komplette Drag´n´Drop einer Email wirklich gegen Gesetze verstößt. Soweit ich weiss hat nach dem Absenden nur noch der Empfänger einer Nachricht, egal ob Brief oder Email, Rechte an dem Inhalt. Und wenn der Wortlaut nachweissbar stimmt? Klar wäre ich auch vorsichtig, aber ich wüßte im Moment nicht was da kommen sollte...