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Urteil: Netzsperren fehlt die gesetzliche Grundlage - noch...

InvisibleBot / 2 Antworten / Flachansicht Nickles

Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat entschieden, dass das BKA keine Sperrlisten an die Provider herausgeben darf, so lange die gesetzliche Grundlage dafür fehlt. Von BKA-Chef Ziercke fordern die Richter darüber hinaus eine eidesstattliche Versicherung, dass nicht doch bereits irgendwelche Listen an die Provider übermittelt wurden.

Die "gesetzliche Grundlage" liegt zur Zeit in Brüssel zur Prüfung, danach muss sie noch vom Bundespräsidenten abgezeichnet und veröffentlicht werden.

Was sich erstmal nicht sonderlich spannend anhört ist eine Ohrfeige für die Familienministerin von der Leyen. Die hatte die Providerverträge als freiwillige Selbstverpflichtung gesehen - damit sie notfalls auch ohne gesetzliche Grundlage in Kraft treten können...

Hier ist der ganze Artikel dazu:
http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/0,1518,654022,00.html

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