Es gibt mal wieder ein Urteil: Klick.
Wollte ich euch nicht vorenthalten. Ich bin mal gespannt, wann irgendein Gericht diesen Mist (Gebührenpflicht für sog. "Neuartige Empfangsgeräte") vollständig knickt!
Gruß
K.-H.
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Es ist immer wieder dieselbe Scheiße :-((
Sorry für die Ausdrucksweise, aber das nervt total... nichts gegen dich Heinz, du kannst ja nichts dafür. Aber das Schema, das da abläuft, ist stereotyp das Gleiche:
Erst wird einem der Mund wässrig gemacht - neues Gerichtsurteil. Man ruft den Artikel auf und liest: Internetfähige PCs sind nicht rundfunkgebührenpflichtig. Aha! Also diesmal tatsächlich ein neues Urteil?
Nein, ist es natürlich nicht. Man braucht nur weiterzulesen - und bei diesen Stichworten habe ich nach dem ersten Absatz Schluss gemacht:
- "...für einen für seine Berufsausübung genutzten internetfähigen Personalcomputer (PC)..."
- "...Gebührenpflicht für im häuslichen Arbeitszimmer befindliche Rechner..."
- "...für seine berufliche Tätigkeit als selbstständiger Informatiker..."
CU
Olaf