Also ich habe auch heute meinen ersten Bescheid vom Inkassobüro "ProInkasso" aus Hanau bekommen. Ebenfalls 169,71€.
Ich war bisher sehr ruhig und hab alles einfach liegen gelassen. Jetzt war auch eine lange Pause (ca 1,5 Monate) mit Schreiben von denen.
Doch jetzt geht es wieder los!
Bei mir wird auch bereits mit Zwangsvollstreckung, Pfändung von Bezügen usw. gedroht!
Und das soll alles harmlos sein?
Ist hier jemand der da schon weiter ist?
LG
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Eins muß man hier mal klarstellen: Es handelt sich hier nicht um eine rechtliche Grauzone. Wir haben in Deutschland -wie in vielen anderen (sozialen) Marktwirtschaften auch- Vertragsfreiheit im großem Umfang. Jeder kann wertlose Leistungen, wie. z.b. teure Downloadportale anbieten. Bei der Nutzung gibt es nur ein Kriterium: War das Angebot im Sinne der Vorschriften zur Preisdeklaration zulässig beworben? Falls Ja ist der Kunde blind und/oder doof (auch bei Nickles gibt es gelegentlich Unbelehrbare), falls Nein ist die Sache für die Tonne, da die Forderung nicht durchsetzbar ist. So einfach ist das. Im Grunde sogar noch einfacher, zumindest beim Thema Web-Abzocke. Das Verhalten der Unseriösen die wenigstens ansatzweise die Preise deklarieren, ist auch nicht anderes als bei den völligen Betrügern. Auch hier kommt bislang kaum zu gerichtlichen Mahnverfahren. Die Abzocker haben vor deutschen Gerichten auch einen sehr schweren Stand. Denn Richter wissen mittlerweile auch was Tango ist und fordern vom Kläger - also dem Abzocker - hieb- und stichfeste Beweise. Und die sind schwer zu erbringen.
Das Verhalten von Anwälten finde ich in ganz allgemeiner Hinsicht für fragwürdig. Das bei Rechtsstreitigkeiten bezüglich der Faktenlage gelogen wird das sich die Balken liegt ja nun in der Natur der Sache. Schlimm finde ich es, wenn Anwälte bei klaren Fakten und klarer Rechtlage diese einfach falsch wiedergeben dürfen, obwohl sie es genau wissen. Im Extremfall darf ein Anwalt behaupten "klar darf mein Mandant eine Beule in Ihr Auto treten, denn Sie standen in seiner Einfahrt und demnach nach Paragraph 585 IPsG..."
Außerdem muß man heutzutage oft mehr Angst vor dem eigenen Anwalt als vor dem Gegner haben. Das ist doch keine Rechtskultur mehr.
Genauso zweifelhaft: Bei an sich unbetrittenen Forderungen sollte man dennoch die Gebührenbescheide der Anwälte prüfen. Ich habe bei Zweifeln an der Rechtmäßigkeit schon probiert, einen Nachweis dafür zu bekommen. Ich habe zu hohe Kosten reklamiert und FREUNDLICH GEBETEN, im Falle KEINES Irrtums bitte in einfacher Form nachzuweisen das alles ok ist. Eine Kopie aus der Gebührenordnung oder sowas hätte mir schon gereicht. Antwort: Wenn Sie unsere Rechnung nicht verstehen, ist das nicht unser Problem. Nehmen Sie sich einen eigenen Anwalt, der wird Ihnen das gerne erklären.
Eigentlich sind viele Rechtsanwälte so link, die sollten besser "Linksanwälte" heissen...