Hallo zusammen!
Seit Mitte Oktober hat ebay in diversen Kategorien, z.B. CDs oder DVDs, zwangsweise die Versandart "kostenlos" als 1. Versandvariante eingeführt.
Mir geht gerade folgendes durch den Sinn: Nehmen wir an, ich verkaufe in Zukunft eine CD, erziele durch den kostenlosen Versand vielleicht einen etwas höheren Preis, vielleicht auch nicht - in jedem Fall bleibe ich auf den Versandkosten sitzen.
Nehmen wir an, der Käufer möchte die CD selbst abholen. Hat er jetzt das Recht, einen Preisnachlass in Höhe der Versandkosten zu verlangen mit dem Argument, dass ich durch die Selbstabholung die Portokosten einsparen würde? Immerhin ist ja nicht gesagt, dass ich durch den Nulltafirversand tatsächlich einen höheren Preis erzielt habe, das ist Spekulation.
Natürlich könnte ich, um allem aus dem Weg zu gehen, in Zukunft darauf verzichten, Selbstabholung anzubieten - möchte ich aber eigentlich nicht.
Wie seht ihr die Sache?
CU
Olaf
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Hallo,
schönen Abend Olaf,
ich würde an Deiner Stelle schon die Versandkosten auf das Grundgebot aufschlagen, also den Anfangspreis so setzen das da die Versandkosten schon beinhaltet sind.
Für einen Appel und Ei sollte man sich nicht der Verantwortung (die auch diese Geschäftsabwicklung beinhaltet) aussetzen.
Kein Geschäft kann nur mit bzw. bei "Sparfüchsen" existieren.
Gruß
Manfred