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News: Anwälte mahnen Anwälte ab

Abmahnprofis kriegen kalte Füße

Michael Nickles / 19 Antworten / Flachansicht Nickles

Kürzlich tauchte im Internet ein brisantes Fax-Dokument aus. Daraus geht hervor, dass die Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH (Digiprotect) über die Rechtsanwaltskanzlei "Kornmeier und Partner" einen fragwürdigen Deal mit einem US-Pornoproduzenten abgeschlossen hat.

Und der sieht "vermutlich" so aus: Digiprotect überwacht Tauschbörsen-Aktivitäten zu den bezüglichen Pornos und lässt die Erwischten Tauschbörsen-Teilnehmer dann abmahnen. Dem Pornohersteller wird im Rahmen des Deals zugesagt, dass er keine Anwaltskosten zahlen muss, wenn eine Abmahnung keinen Erfolgt hat. Bei den Abmahnungen wird allerdings die Erstattung von Anwaltskosten gefordert.

Und Anwaltskosten dürfen gemäß Gesetzgebung nur dann eingeklagt werden, wenn sie tatsächlich auch entstanden sind beziehungsweise entstehen. Das Fax-Dokument sorgte in den vergangenen Tagen ordentlich für Schlagzeilen und auch bekannte Fachanwälte im Internet haben die Sache in ihren Blogs erläutert.

Besonders scharf kommentierte der Anwalt Thomas Stadler in seinem Blog Internet-Law seine "Kollegen" Kornmeier und Partner, die für Digiprotect die "Drecksarbeit" machen. Aus seiner Sicht, lässt sich deren Verhalten als "unerlaubte Handlung qualifizieren und strafrechtlich als (versuchten) Betrug". Stadlers Blog-Beitrag führte zu einer Abmahnung durch die Kanzlei Kornmeier (siehe Rechtsanwalt Kornmeier lässt Blogbeitrag abmahnen).

Und zwar eine recht saftige: der Gegenstandswert wurde auf 250.000 Euro festgelegt, im Fall eines Verstoßes soll Stadler 15.000 Euro Vertragsstrafe zahlen. Zudem soll der Jurist es unterlassen, seine Behauptungen fortzusetzen und seine Aussagen öffentlich in seinem Blog widerrufen.

Thomas Stadler hat in seinem Blog klar mitgeteilt, dass er sich gegen die Unterlassungs- und Widerrufsforderung zur Wehr setzen wird, notfalls auch unter Ausschöpfung des Rechtswegs.

Stadler: "Dass man versucht, mich mit dem Risiko von Prozesskosten, die schnell den fünfstelligen Bereich erreicht haben, einzuschüchtern und mundtot zu machen, ist klar, angesichts dessen, dass das Scheitern eines lukrativen aber unlauteren Geschäftsmodells droht."

Auf Internet-Law.de und anderen Anwalts-Blogs geht es jetzt ordentlich rund, es gibt ständig Updates zur Sache. Stadler hat beispielsweise darum gebeten, dass Kollegen ihm "Digiprotect-Abmahnungsschreiben" zukommen lassen, um die Sache weiter zu untersuchen.

Stadler stellte laut eigener Angabe bereits fest, dass die Kanzlei Kornmeier ihre "Textbausteine" im Laufe des Jahres 2009 leicht abgeschwächt hat, die "Anwaltskosten" inzwischen nicht mehr so deutlich fordert.

Michael Nickles meint: Der horrende Gegenstandswert zeigt, dass die "Abmahn-Industrie" kalte Füße kriegt. Sie hat Angst, dass ihr schmutziges Geschäftsmodell zerschlagen wird und versucht deshalb offensichtlich Kritiker mundtot zu machen.

Diesmal haben sie sich vermutlich aber einen zu großen Gegner ausgesucht. Nicht nur den Anwalt Thomas Stadler, sondern vor allem auch die "Macht des Internet", die hinter ihm steht.

Synthetic_codes reader „wenn das ein zivilrechtliches Problem ist, bleibt er auf kosten sitzen.. aber...“
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er zahlt sowieso nichts. Siehe dazu folgenden Blogeintrag:
http://www.internet-law.de/2009/11/rechtsanwalt-kornmeier-lasst.html

Dazu der Relevante Text aus der Abmahnung:
" (...) behaupten Sie (...) Ihnen liege ein Schreiben der Kanzlei Kornmeier (...) vor, in welchem Anwalstkosten nach dem RVG geltend gemacht würden, die Kanzlei Kornmeier berufe sich dabei ausdrücklich darauf, dass die ihrer Mandantschaft DigiProtect GmbH nach dem RVG entstandenen Kosten zu tragen seien (...)Diese Aussagen sind unwahr!!"

Weiter unten ein Auszug aus einer von einem User eingesandten Abmahnung:

"Ihr Mandantschaft ist daher verpflichtet, die unserer Mandantschaft entstandenen Anwaltskosten nach den einschlägigen Bestimmungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) auf Basis eines angemessenen Streitwertes für den Unterlassungsanspruch in Höhe von EUR 10.000,00 zu übernehmen. (...) Falls dieser Betrag nicht bis zum (...) auf das folgende Konto unserer Mandantschaft (...) bezahlt wird, werden wir unserer Mandantschaft empfehlen, ihre Zahlungsansprüche vor der zuständigen Frankfurter Gerichtsbarkeit geltend zu machen"


Da das schreiben dem werten Blogger tatsächlich vorliegt, dürfte die Abmahnung wohl vor gericht keinerlei bestand haben.

Gut nettermensch