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News: Reingucken verboten

Apple will Patent für Aufkleber

Michael Nickles / 32 Antworten / Flachansicht Nickles

Wer ein Gerät aufschraubt, der ruiniert typischerweise seine Garantieansprüche. Schon ewig basteln Hersteller daran ihre Geräte zu schützen, damit keiner so leicht unbemerkt an das Innenleben rankommt. Gängig sind beispielsweise spezielle Schrauben, die sich mit Haushaltsmitteln nicht öffnen lassen.

Oder spezielle Plastik-Schnappverschlüsse - wer nicht genau weiß, wo zuerst am Gehäuserand gehebelt werden muss, beschädigt das Gerät erkennbar. Alle bisherigen Methoden schrecken Tüftler allerdings wenig ab. Zu fast jedem Gerät gibt es im Internet detaillierte Tipps zu finden, wie es aufzukriegen ist.

Apple hat jetzt ein Patent beantragt, das "Gehäuse-Knackern" das Leben enorm erschweren soll. Die Idee ist extrem simpel. Im Gerät wird innen ein "Aufkleber" angebracht. Wird das Gehäuse nur ein wenig geöffnet, dann kann geprüft werden, ob der Aufkleber noch intakt ist. Bei totalem Öffnen, geht er allerdings rettungslos kaputt.

Michael Nickles meint: Technisch raffinierter wäre es sicherlich, im Gerät einfach einen Taster zu platzieren, der in einem Chip speichert, wann und wie oft ein Gerät geöffnet wurde. Das wäre natürlich deutlich kostspieliger als ein Aufkleber.

Apples "Billiglösung" klingt vielversprechend. Ich gehe allerdings davon aus, dass Tüftler schnell Methoden finden werden, wie sich dieser Schutz austricksen lässt.

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Crusty_der_Clown Olaf19 „Der Nabel der Welt sind wir vielleicht nicht - aber in Deutschland gilt immer...“
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Moin Olaf,

D.h. die Garantie kann im Eimer sein, wenn man das Siegel löst, die Gewährleistung aber in keinem Fall, egal ob man den Rechner bei Apple direkt oder sonstwo gekauft hat.
Das ist richtig.

Ich interpretiere es so, daß Apple, vorausgesetzt natürlich, daß es überhaupt zu dieser Aufkleber-Geschichte kommt, seine Seite im Garantiefall absichern möchte. Und sei es im Zeitraum, für den hinzugekaufte Garantieerweiterungen gelten - zu Apples Bedingungen als Garantiegeber. Und wenn Apple das für richtig hält, dann können sie das so tun und lediglich der Käufer, der solche Geschäftsgebahren nicht für richtig hält, kann durch zukünftige Nichtkäufe von Apple-Produkten etwas im Rahmen seiner Möglichkeiten dagegen tun.

Deine gesetztlichen Gewährleistungsrechte sind davon in keiner Weise betroffen - dürfen nicht betroffen sein. Die Nachteile des Gewährleistungsrechts (Beweislastumkehr nach 6 Monaten) dürften hinlänglich bekannt sein, daher fährt man oft besser, im Falle eines Defektes an einem technischen Gerät nach Ablauf der ersten 6 Monate die (freiwillige) Herstellergarantie in Anspruch zu nehmen, anstatt die Gewährleistungsansprüche.

Letztlich ist es nur eine Fortsetzung von anderen Maßnahmen, die Apple schon ergriffen hat. Feuchtigkeits"sensoren" in seinen MP3-Playern zum Beispiel (oder war's im iPhone, oder in beiden, ich weiß es nicht genau). Wo ist hier also quasi der gravierende Unterschied?

Gruß
Jürgen

"Man kann Nudeln machen warm, man kann Nudeln machen kalt." Ode an die Nudel von Peter Ludolf, dem Erfinder des Lagerhaltungssystems "Haufenprinzip"
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