Herzlichen Glückwunsch Justiz, dass schon nach s o kurzer Zeit gegen den Vater etwas konkretes unternommen wird.
...er war Mitglied in einem Sportschützenclub.
Soweit mir bekannt ist, werden bei allen techn. Sportarten hinsichtlich der zugelassenen Geräte Vorschriften gemacht.
Sei es Länge der Skis, Kleidung der Skispringer/Schwimmer u..v.m.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass es bei Sportschützen eine Disziplin gibt, bei der eine Waffe wie die Beretta zugelassen ist und frage deshalb, mit welcher Argumentation hierfür Waffenerlaubniskarten erteilt werden, wenn nicht andere Gründe zur Rechtfertigung des Besitzes zum Tragen kommen.