Hallo,
ich hab am 14.12. eine Grafikkarte ATI Radeon HD5850 zum Preis von 239,90€ online bestellt, Bezahlung sollte bei Abholung erfolgen. Die Karte war zur Zeit im Shop nicht lieferbar, war aber bestellt. Die Bestellung wurde angenommen und auch bestätigt. Seit gestern ist die Karte verfügbar, jedoch soll ich jetzt 289€ bezahlen. Auf Nachfrage, was wäre wenn ich per Vorkasse bezahlt hätte,dann hätte ich draufzahlen müssen oder mein Geld zurück bekommen. Weiß jemand von euch ob das rechtens ist?
Danke Gruß Lumisch
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Bei Vorkasse, also wenn du schon bezahlt hättest, dann hätte er auch zu dem Preis die Karte rausrücken müssen.
Nein. Dass eine Seite einseitig bereits mit dem Verfügungsgeschäft beginnt, ersetzt nicht die notwendige zweite Willenserklärung der anderen Partei. Wird diese zweite Willenserklärung nicht erteilt, hat der Vorkasse-Zahler jedoch einen Anspruch auf Rückzahlung aus § 812 BGB.
Nein. Dass eine Seite einseitig bereits mit dem Verfügungsgeschäft beginnt, ersetzt nicht die notwendige zweite Willenserklärung der anderen Partei. Wird diese zweite Willenserklärung nicht erteilt, hat der Vorkasse-Zahler jedoch einen Anspruch auf Rückzahlung aus § 812 BGB.