Mir ist etwas sehr Dummes passiert: Ich habe mich von einem ebay-Verkäufer übers Ohr hauen lassen.
Er hat bei Vodafone ein Netbook mit Vertrag, also extrem günstig, gekauft und bei ebay für viel Geld an mich verkauft, weil er in der Beschreibung nichts von diesem Vertrag gesagt hat. Mit der Aussage auf eine Frage, ob alle UMTS-Karten genutzt werden können, "laut meines wissens können alle Karten rein, aber dafür übernehme ich keien garantie." und "keine Rücknahme", hat er sich wohl abgesichert.
Also bin ich die Dumme, es sei denn jemand wüßte einen Ausweg (das Entsperren bei Vodafone würde 199 Euro kosten).
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Ich finde, die Käuferin erntet hier nur, was sie säht...
Und zur Sachlage: Sicherlich hätte bekannt gegeben werden müssen, dass eine Vertragsbindung besteht, aber rechtlich ist das eine Grauzone wenn der Verkäufer schreibt, er wisse nicht, ob ein SIM-Lock besteht. Ein Netbook kann auch zum offline-Arbeiten verwendet werden und diejenigen, die UMTS nutzen wollen, MÜSSEN sich einfach vorher absichern, ob es nun geht oder nicht. Es stand ja wohl eindeutig dabei, dass sich der Verkäufer nicht sicher ist. Und das muss nicht abwägig sein: Evtl. wurde ihm das Teil geschenkt oder er hat es in ganz anderer Absicht gekauft, usw. Ich verwende an meinen Netbooks z.B. kein UMTS und mir wäre der SIM-Lock egal. Subventioniert kaufen würde ich es also durchaus.
Den aggressiven Ton können wir alle nicht nachvollziehen, weil wir es nur so wiedergegeben bekommen haben, wie die Käuferin es verstanden hat. Und wenn ich mir ihre Antworten betreffend ihrer eigenen Fehler durchlese, bin ich mir nicht mehr so sicher, ob das alles zu 100% so war. Spielt auch keine Rolle, denn hier gehts primär um die Fakten und nicht das Benehmen des Verkäufers. Faktisch würde ich aber auch nicht gerade freudenstrahlend einen Artikelumtausch vornehmen, wenn ich gleich mit Dingen konfrontiert würde, die einfach nicht so sind (siehe oben: Mangelnde Sachkenntnis in der Computersparte).
Falls der Klärungsbedarf so dringend ist, dann soll sie die Sache einem Anwalt übergeben und diesen professionell arbeiten lassen. Ich für meinen Teil würde das als Lehrgeld verbuchen und an meiner eigenen Einstellung arbeiten...