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News: Zensurmechanismus muss weg

Arbeitkreis Zensur bereitet Verfassungsbeschwerde vor

Michael Nickles / 4 Antworten / Flachansicht Nickles

Der Arbeitskreis gegen Internet-Sperren und Zensur" spricht sich in einer aktuellen Mitteilungen deutlich gegen die Entscheidung des Bundespräsidenten aus (siehe Bundespräsident erzwingt Internetzensur) und fordert eine unverzügliche Aufhebung des Internet-Sperr-Gesetzes.

Im gleichen Zug wurde Verfassungsbeschwerde angekündigt. Die Erklärung des Arbeitskreises zur Unterzeichnung des Zugangserschwerungsgesetzes durch Bundespräsident Köhler:

"Über die Entscheidung zur Ausfertigung des Internet-Sperr-Gesetzes sind wir enttäuscht. Trotz erheblicher verfassungsrechtlicher Bedenken aller Experten hat der Bundespräsident am heutigen Tage das Zugangserschwerungsgesetz unterzeichnet. Wir erwarten von der Bundesregierung, dass sie jetzt, wie angekündigt, umgehend die Initiative zur Aufhebung dieses gefährlichen Gesetzes ergreift. In einem Aufhebungsgesetz müssen alle Grundlagen für eine Internet-Zensur-Infrastruktur außer Kraft gesetzt werden."

Ak-Zensur verweist darauf, dass auch die Bundestagsparteien nach eigenen Angaben längsz davon überzeugt sind, dass der von der vorherigen Bundesregierung eingeschlagene Weg grundsätzlich falsch ist, um gegen die Darstellung von Kindesmissbrauch im Internet vorzugehen. Akzeptiert wird längst auch der vom Arbeitskreis geforderte rechtsstaatliche Weg, das Löschen illegaler Inhalte von den Servern zu veranlassen.

Eine Gelegenheit den Gesetzesmüll endlich wegzuwischen, haben die Bundestagsabgeordneten laut Ak-Zensur bereits am 25. Februar 2010, wenn die Aufhebungsanträge der Grünen, der Linken und der SPD in erster Lesung behandelt werden.

Durch Inkrafttreten des Gesetzes sind alle Internet-Zugangsanbieter gezwungen, Techniken zur Internet-Zensur einsatzbereit zu halten. Auch dann, wenn die Bundesregierung sich dazu entschließt, das Bundeskriminalamt nicht zur Anfertigung von Sperrlisten zu beauftragen. Somit besteht die Gefahr, dass existierende Zensurmechanismen jederzeit leicht für beliebige Zwecke missbraucht werden können.

Aktuell bereitet der Arbeitskreis Zensur eine Verfassungsbeschwerde vor, da das Zugangserschwerungsgesetz seiner Einschätzung nach verfassungswidrig ist.

XAR61 Michael Nickles „Arbeitkreis Zensur bereitet Verfassungsbeschwerde vor“
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Eine Sperrung wie auch eine Zugangslöschung von öffentlich zugänglichen Seiten und zwar unabhängig des Inhaltes bedeutet für mich persönlich ein Eingriff in meine mir lt. Gesetz zugesichertes Freiheits - und Bildungsrecht gemäß GG. und zahlreicher anderer Gesetze.
Unabhängig dessen wissen wir alle, hat man erst die eine Sperrung hin bekommen folgt bald die nähste usw. und irgendwann willst Du dann in das Internet und landest vor einem Glückboten : "Lieber User vielen Dank, das Du uns geholfen hast, die Sperrung von Internetseiten zu ermöglichen, als Dankeschön wurde Dein Internet - Zugang vorsorglich gesperrt !" Damit Du keine Pages mehr aufsuchen kannst - welche uns deiner besorgten Bundesregierung, gegenüber eine andere Meinung vertreten, uns gegenüber Spiele anbieten welche nicht mehr gespielt werden dürfen und weil wir nicht wollen das du über das Internet mit Deinen Freunden in Übersee über was weiss ich kontaktierst.
Ich denke sich nur auf diese eine Zensur (Kinder....) zu konzentrieren, ist ein irrweg ,denn all zu schnell werden wir zu den Befürwortern von Kinder... abgestempelt, denn mit den "Kinder...." hab ich nix am Hut und vermutlich die meisten auch nicht, aber ist eine Zensur erst durch, ist der nähste Wahnsinn bereits unterwegs. Die Gesetzgebung zu Harz IV hat es bereits vorgemacht, die Unschuldsvermut wurde bereits ausgehebelt und es wird tagtäglich in Deutschland praktiziert. Wenn wir noch in einem Rechtsstaat leben wollen, dann sollte ein jeder seinen Beitrag jetzt leisten, das dies ein Rechtsstaat bleibt bzw. wieder wird und eben keine Diktatur.