Der Arbeitskreis gegen Internet-Sperren und Zensur" spricht sich in einer aktuellen Mitteilungen deutlich gegen die Entscheidung des Bundespräsidenten aus (siehe Bundespräsident erzwingt Internetzensur) und fordert eine unverzügliche Aufhebung des Internet-Sperr-Gesetzes.
Im gleichen Zug wurde Verfassungsbeschwerde angekündigt. Die Erklärung des Arbeitskreises zur Unterzeichnung des Zugangserschwerungsgesetzes durch Bundespräsident Köhler:
"Über die Entscheidung zur Ausfertigung des Internet-Sperr-Gesetzes sind wir enttäuscht. Trotz erheblicher verfassungsrechtlicher Bedenken aller Experten hat der Bundespräsident am heutigen Tage das Zugangserschwerungsgesetz unterzeichnet. Wir erwarten von der Bundesregierung, dass sie jetzt, wie angekündigt, umgehend die Initiative zur Aufhebung dieses gefährlichen Gesetzes ergreift. In einem Aufhebungsgesetz müssen alle Grundlagen für eine Internet-Zensur-Infrastruktur außer Kraft gesetzt werden."
Ak-Zensur verweist darauf, dass auch die Bundestagsparteien nach eigenen Angaben längsz davon überzeugt sind, dass der von der vorherigen Bundesregierung eingeschlagene Weg grundsätzlich falsch ist, um gegen die Darstellung von Kindesmissbrauch im Internet vorzugehen. Akzeptiert wird längst auch der vom Arbeitskreis geforderte rechtsstaatliche Weg, das Löschen illegaler Inhalte von den Servern zu veranlassen.
Eine Gelegenheit den Gesetzesmüll endlich wegzuwischen, haben die Bundestagsabgeordneten laut Ak-Zensur bereits am 25. Februar 2010, wenn die Aufhebungsanträge der Grünen, der Linken und der SPD in erster Lesung behandelt werden.
Durch Inkrafttreten des Gesetzes sind alle Internet-Zugangsanbieter gezwungen, Techniken zur Internet-Zensur einsatzbereit zu halten. Auch dann, wenn die Bundesregierung sich dazu entschließt, das Bundeskriminalamt nicht zur Anfertigung von Sperrlisten zu beauftragen. Somit besteht die Gefahr, dass existierende Zensurmechanismen jederzeit leicht für beliebige Zwecke missbraucht werden können.
Aktuell bereitet der Arbeitskreis Zensur eine Verfassungsbeschwerde vor, da das Zugangserschwerungsgesetz seiner Einschätzung nach verfassungswidrig ist.