Trotz heftiger Kritik wurde von CDU, CSU und SPD am 9. November 2007 das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung verabschiedet, am 1. Januar 2008 trat es in Kraft. Internet- und Telekommunikationsanbieter sind seit dem dazu verpflichtet, Verbindungsdaten ihrer Kunden für einen Zeitraum von sechs Monaten rückverfolgbar zu machen.
Bei Telefonaten oder SMS-Kurznachrichten werden also die Rufnummern der Teilnehmer, bei Internet-Verbindungen ihre IP-Adressen protokolliert. Gespeichert werden nur die Verbindungsdaten, allerdings nicht, welche Inhalte übertragen oder abgerufen wurden (wobei das Viele natürlich bezweifeln).
Dabei wurde den Internet-/Telekommunikations-Anbietern bis Anfang 2009 Zeit gelassen, die Gesetzesvorgabe umzusetzen, die dafür nötige Technik zu aktivieren. Durchgewunken wurde die Vorratsdatenspeicherung eigentlich nur zwecks "Kampf gegen Terrorismus".
Allerdings meldete sich auch schnell die "Wirtschaft". Musik- und Filmindustrie forderten recht schnell, dass die gesammelten Daten auch zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen herangezogen werden dürfen (siehe Vorratsdatenspeicherung soll missbraucht werden).
Im vergangenen Jahr ist es um die aktivierte Vorratsdatenspeicherung - wohl aufgrund der Debatten um die Internet-Zensur zum Kampf gegen Kinderpornografie - ruhiger geworden. Jetzt rückt das Thema wieder in den Mittelpunkt des Interesses. Das Bundverfassungsgericht hat der Vorratsdatenspeicherung eine klare Absage erteilt, sie in ihrer aktuellen Form als verfassungswidrig verurteilt.
So wie sie aktuell praktiziert wird, ist sie mit Datenschutz und dem Recht auf informelle Selbstbestimmung nicht vereinbar, verstößt schwerwiegend gegen das Fernmeldegeheimnis. Die detaillierte Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts gibt es hier: Konkrete Ausgestaltung der Vorratsdatenspeicherung nicht verfassungsgemäß.
Abgeschafft ist die Vorratsdatenspeicherung durch das Urteil natürlich längst nicht. Die Richter kritisierten die Vorratsdatenspeicherung nicht pauschal als verfassungswidrig, sondern nur die Art und Weise, wie sie aktuell praktiziert wird. Die Regierung ist jetzt also lediglich zum "Nachbessern" gezwungen.
Das dürfte ein komplizierter und langwieriger Prozess werden, da die Bundesregierung unter anderem aufgrund einer EU-Richtlinie zur Einführung des "Stasi 2.0"-Gesetzes verpflichtet wurde.
Michael Nickles meint: Ein gleichermaßen "nettes" wie "sinnloses" Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Jetzt geht halt endlos viel Zeit drauf, um einen Feinschliff am Gesetz durchzuführen, bis es dann schließlich mit neuem "Text" und gleicher "Funktionalität" beibehalten wird.