Abofallen-Anwalt muss Schadensersatz zahlen
neukl / 4 Antworten / FlachansichtHallo Leute,
hier aus dem heutigen teltarif Newsletter:
Verbraucher können Anwälte auf Schadensersatz verklagen, die für Betreiber sogenannter Abofallen auftreten. Das hat das Amtsgericht Marburg in einem aktuellen Urteil entschieden. Im konkreten Fall hatte ein Nutzer kostenlose Software herunterladen wollen, war aber auf ein Abo-Angebot hereingefallen und sollte für ein zweijähriges Abonnement insgesamt 192 Euro zahlen, die der Anwalt des Betreibers bei ihm eintreiben wollte. Der Verbraucher drehte daraufhin den Spieß um und verklagte den Anbieter und den Mahn-Anwalt, bei dem es sich nach Informationen der Neuen Osnabrücker Zeitung um den einschlägig bekannten Rechtsanwalt Olaf Tank handeln soll, erfolgreich auf Schadensersatz.
Das Gericht begründete seine Entscheidung unter anderem damit, dass die Tatsache, für den Download einer an sich im Internet kostenlos erhältlichen Software ein Abonnement abschließen zu müssen, so weit vom jeweiligen Vorstellungsbild des Nutzers entfernt liege, dass hier von einer Abo-Falle und somit von Betrug gesprochen werden müsse. Der Anwalt als "Organ der Rechtspflege" hätte - so das Gericht - wissen müssen, dass es sich um versuchten Betrug handele und habe sich daher der Beihilfe zum Betrugsversuch schuldig gemacht, wenn er das Inkasso für eine "offensichtliche Nichtforderung" betreibe.
Alle Details zur Urteilsbegründung des Gerichts finden Sie in unserer ausführlichen Meldung zum "Abo-Fallen-Urteil" des Amtsgerichts Marburg.
Gruß Klaus