Der BGH hat das Betreiben ungesicherter WLAN- Netze nun unter Strafe gestellt:
http://www.tagesschau.de/inland/bghwlan102.html
Find ich in Ordnung.
Ein "Führerschein" für PCs, mit dem grundlegendste Kenntnisse nachgewiesen werden müssen, wäre meiner Meinung ebenfalls erstrebenswert.
Jedenfalls und zumindest dann, wenn der PC einen (beliebigen) Internet- Anschluß hat.
Jürgen
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Juergen,
Nun gehe ich auf die 70 zu
....... meine Guete: doch noch so jung? - und ich dachte die ganze Zeit.........
Die Unterschrift der Erziehungsberechtigten Ehefrau.....
Ich haette mit 'ner Unterschrift der "erziehungsberechtigten Ehefrau" keine Probleme - zumal ICH als Berechtigter zur Erziehung meiner Ehefrau geradezu praedestiniert (= im Voraus bestimmt) bin. (Meine eigene Auslegung des Verhaeltnisses "deutsches Mann/chinesisches Frau")
:-)) :-))
Peter